04.10.2010

Niedersachsen: Verbesserungen bei Bürgerentscheiden geplant

 

Von: Dirk Schumacher

Bisher waren wir vom geplanten Kommunalverfassungsgesetz nicht sehr angetan, weil für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid keine Verbesserungen geplant waren. Die Möglichkeit, eine Durchführungsverordnung für Bürgerentscheide zu erlassen, sollte sogar gestrichen werden. Damit wären landesweit einheitliche und faire Abstimmungsbedingungen in weite Ferne gerückt. Nun haben sich CDU und FDP darauf geeinigt, dass bei Bürgerentscheiden in Niedersachsen zukünftig die gleichen Bedingungen wie bei Kommunalwahlen gelten. Dies geht aus einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion hervor.

 

Vorgesehen ist nun eine Abstimmungszeit von 8-18 Uhr, Abstimmungslokale entsprechend der letzten Kommunalwahl, Briefabstimmung und Benachrichtigung. In der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, in denen auf diese Elemente verzichtet wurde, in vielen Fällen scheiterten Bürgerentscheide deshalb am Zustimmungsquorum. Die durchschnittliche Beteiligung in Niedersachsen lag durch diese schlechten Bedingungen unter dem Bundesdurchschnitt.

 

In trockenen Tüchern ist diese überraschende und erfreuliche 180-Grad-Kehrtwende noch nicht, sie wird wahrscheinlich gegen Ende 2010/Anfang 2011 beschlossen. In Kraft treten wird das neue Gesetz am 1. November 2011.

 

Hintergründe zum neuen Kommunalrecht

Stellungnahme von Mehr Demokratie e.V. (PDF, 11 Seiten, 81,4 KB)

Thesenpapier zur Stellungnahme (PDF, 1 Seite)

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/2510