21.09.2010

Niedersachsen: Volksbegehren zieht vor Staatsgerichtshof

 

Von: Dirk Schumacher

Das Volksbegehren „Für gute Schulen“ wird vor den Staatsgerichtshof ziehen. Dies teilte die Initiative heute mit. Zwar will die Landesregierung das Volksbegehren für zulässig erklären, verlangt aber Änderungen im Gesetzestext. Betroffen ist der Paragraph 3, der die Vollen Halbtagsschulen betrifft. Die Initiatoren halten diese Auflage für ein erhebliches Erschwernis der Unterschriftensammlung. Andreas Henze, einer der Initiatoren des Volksbegehrens: „Schon 2001 hat der Staatsgerichtshof festgestellt, dass an den Gesetzentwurf eines Volksbegehrens keine unverhältnismäßig hohen Anforderungen gestellt werden dürfen.“ Nach Überzeugung der Initiatoren hat die Landesregierung ihre Prüfungskompetenz überschritten: Diese bezieht sich lediglich darauf festzustellen, ob die in der niedersächsischen Verfassung und im Volksabstimmungsgesetz festgelegten formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Volksbegehrens erfüllt sind.

Die von der Landesregierung geforderte Änderung des Gesetzentwurfes hat zur Folge, dass ein neuer Unterschriftenbogen verfasst, vom Landeswahlleiter legitimiert und an die Sammler von Unterschriften überall im Lande ausgegeben werden muss. Nach einer kurzen Übergangsfrist werden die bislang verwendeten Bögen ungültig – damit verfallen alle Unterschriften, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht von den Kommunen ausgezählt wurden. Hinzu kommen durch Druck und Versand neuer Bögen erhebliche finanzielle Belastungen für die Initiative, die das Volksbegehren allein aus Spenden finanziert – die Initiatoren haben sich daher noch am Montagabend entschieden, gegen die Entscheidung der Landesregierung vor den Niedersächsischen Staatsgerichtshof zu ziehen.

Durch die Anrufung des Staatsgerichtshofes wird sich die Laufzeit des Volksbegehrens erheblich verlängern. Erst mit der Entscheidung des Gerichts beginnt die Halbjahresfrist, innerhalb derer noch Unterschriften eingeholt und den Gemeinden zur Bestätigung vorgelegt werden können. Bei allen Zweifeln am Vorgehen der Landesregierung sehen die Initiatoren darin die Chance, ein zentrales Ziel des Volksbegehrens – die Senkung der Mindestgröße von Gesamtschulen – im Kommunalwahlkampf zu thematisieren und die für ein erfolgreiches Volksbegehren notwendige Zahl von gut 610.000 gültigen Unterschriften zu erreichen.