11.03.2011

Niedersachsen: Bürgerbegehren gegen Baumfällungen unzulässig - Bäume sind schon gefällt

Von: Dirk Schumacher

Anfang Februar wurde in Clausthal-Zellerfeld ein Bürgerbegehren gegen die Umgestaltung des Marktkirchenplatzes angezeigt. Verhindert werden sollte, dass die Grünanlagen und Bäume auf dem Platz entfernt werden. Die Gemeinde will den Platz so umbauen, dass dort in Zukunft Veranstaltungen stattfinden können.

 

Am 18. Februar wurden 1943 Unterschriften für das Bürgerbegehren eingereicht. Am 23. Februar wurden alle Bäume auf dem Platz gefällt, nachdem die Bürgerintiative bei der Unterschriftenübergabe den Bürgermeister aufgefordert hatte, alle geplanten Maßnahmen zu stoppen. An die Baumfällaktionen schlossen sich Proteste und eine Demonstration an.

 

Diese Woche hat der Verwaltungsausschuß das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Nicht weil das Bürgerbegehren Formfehler hatte, sondern weil das Ziel des Begehrens nicht mehr erreichbar ist. Verursacher der Unzulässigkeit waren Rat und Verwaltung, die trotz der Willensbekundung der Bürger Fakten geschaffen haben. Einem Bericht der Goslarschen Zeitung zufolge soll aber eine "Schlichtung" stattfinden.

 

Ein Einzelfall ist das leider nicht: In Niedersachsen kann der Rat, ausdrücklich erlaubt von der Gemeindeordnung, auch während eines laufenden Bürgerbegehrens Fakten schaffen und dafür sorgen, dass laufende Bürgerbegehren unzulässig werden. Wir kennen zehn weitere Fälle. Zuletzt wurde 2009 in Ottersberg ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, weil der Rat kurz nach Einreichung der Unterschriften Fakten geschaffen hat.

 

Hier hat Niedersachsen dringenden Reformbedarf.

 

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