28.04.2011

Niedersachsen: Bürgerbegehren über Supermarkt in Jesteburg

Von: Dirk Schumacher

Jesteburg liegt zwischen der Lüneburger Heide und der Hansestadt Hamburg. In der Gemeinde wurde jetzt ein Bürgerbegehren angekündigt, dass sich gegen einen Ratsbeschluß wendet, auf dem alten Festgelände einen Famila-Markt zu bauen. Der Rat hatte im März mit den Stimmen der CDU-Mehrheit beschlossen, auf dem alten Festgelände einen Famila-Markt zu errichten. Der Inhaber des jetzt vor Ort ansässigen Edeka-Marktes hat angekündigt, nach Auslaufen seines Vertrages Jesteburg zu verlassen, sollte er nicht den Zuschlag für den Neubau erhalten. Bereits vor der Ankündigung des Bürgerbegehrens sollen 1800 Unterschriften gegen den Ratsbeschluß zusammengekommen sein. Die Gegner der Famila-Ansiedlung befürchten, dass der Ortskern stirbt und die Geschäfte im Ort aufgeben müssen.

 

Der Text des Bürgerbegehren soll wie folgt lauten:

Die Gemeinde Jesteburg verkauft die Grundstücke des Festplatzes/der Festhalle und des Schießstandes an den Investor May & Co. auf der Grundlage des Angebots vom 16.03.2011 zur Errichtung eines Edeka-Markts und eines Aldi-Markts. Der Gemeinderatsbeschluss vom 16.03.2011 über den Verkauf dieser Grundstücke an Famila wird aufgehoben.

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird der Verwaltungsausschuss am 4. Mai vorab entscheiden. Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, müssen binnen sechs Monaten 615 Unterschriften für einen Bürgerentscheid zusammenkommen. Die Vorabprüfung ist vor zwei Jahren eingeführt worden. Bis dahin mußten erst die Unterschriften gesammelt werden. Anschließend wurde die Zulässigkeit geprüft. Wenn Bürgerinitiativen dies beantragen, wird die Prüfung nun schon vor der aufwendigen Unterschriftensammlung durchgeführt.

 

Im Unterschied zu vielen niedersächsischen Gemeinden gab es in Jesteburg bereits ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid. Im Jahr 2000 stimmten die Jesteburger über den Verbleib der Lisa-Bude ab. Die Mehrheit stimmte zwar für den Erhalt, die Zahl der Ja-Stimmen reichte aber nicht aus. Der Bürgerentscheid war somit ungültig.

 

Die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort sind immer wieder Streitthema in der Kommunalpolitik. Seit 1996 hat es in Niedersachsen eine ganze Reihe von Bürgerbegehren dazu gegeben. Unsere Datenbank kennt folgende Fälle:

Ort Thema Ergebnis Jahr
Emden Gegen Einkaufszentrum auf der "Grünen Wiese" Unzulässig 1997
Meppen Gegen Kaufhaus (gegen Grundstücksverkauf) Unzulässig 1998
Ihlow Gegen Grundstücksverkauf zwecks Ansiedlung von Supermärkten Bürgerentscheid nicht im Sinne des Begehrens 2000
Jesteburg Erhalt eines Verkaufskiosks Bürgerentscheid am Zustimmungsquorum gescheitert 2000
Braunschweig Für den Erhalt des Schlossparks und gegen Einkaufszentrum Unzulässig 2003
Ottersberg Erhalt Rathauswiese statt Supermarkt Bürgerentscheid am Zustimmungsquorum gescheitert 2004
Rühen Für Einkaufszentrum in Brechtorf Unzulässig 2004
Oldenburg Für städtebaulichen Wettbewerb im Schlossareal (ECE Einkaufszentrum) Unzulässig 2004
Celle Gegen Neubau ECE-Einkaufszentrum Positiv erledigt durch neuen Gemeinderatsbeschluss 2006
Eicklingen Gegen weitere Einkaufszentren im Dorfkern von Eicklingen Unzulässig 2008
Cuxhaven Gegen den Bau neuer Lebensmittelmärkte Nicht eingereicht 2009
Delmenhorst Gegen ein Einkaufszentrum im Stadtzentrum Unzulässig 2009
Rosengarten Für eine Nahversorgung ausschließlich am Standort Landhaus (Bahnhofstr. / Bürgermeister-Glade-Str.) Unzulässig 2009
Jesteburg Für die Ansiedlung von EDEKA auf dem Festhallengrundstück in Jesteburg Offen 2011

Presseartikel

Famila-Streit Jetzt soll das Volk entscheiden Artikel aus den "Harburger Anzeigen und Nachrichten"