25.02.2011

Niedersachsen: Die ersten Bürgerbegehren 2011 sind am Start

Von: Dirk Schumacher

Seit Anfang des Jahres wurden in Niedersachsen vier Bürgerbegehren angezeigt. Auch im Kommunalwahljahr 2011 erregen noch einige umstrittene Entscheidungen der Kommunalparlamente die Gemüter der Bürgerinnen und Bürger.

 

Wolfenbüttel

Das erste Begehren des Jahres wurde in Wolfenbüttel an den Start gebracht. Dort gibt es Pläne, das vorhandene Frei- und Hallenbad in ein Allwetterbad umzubauen. Ein Trend, der in der Vergangenheit schon häufig zu Bürgerbegehren geführt hat. Unterschriften wurden in Wolfenbüttel noch nicht gesammelt, da momentan noch geklärt wird, ob das Begehren zulässig ist. Die Stadt ist der Ansicht, das Bürgerbegehren sei unzulässig, weil das Bad einer GmbH gehört. Die Bürgerinitiative vertritt die Ansicht, das Begehren sei zulässig, weil der Rat schon mehrfach über das Allwetterbad entschieden habe und die betroffene GmbH zu 100 Prozent der Stadt gehöre.

 

Landkreis Soltau-Fallingbostel

Zu den seltenen Ereignissen gehört, allein schon wegen der Menge der zu sammelnden Unterschriften, ein landkreisweites Bürgerbegehren. Im Landkreis Soltau-Fallingbostel wurde ein solches Anfang Februar von der CDU-Stadtratsfraktion eingereicht. Unterstützt wird das Begehren von Vertretern der SPD, Grünen und Bürger-Union. Start der Unterschriftensammlung soll Presseberichten zufolge der 8. März sein. Damit es zu einem Bürgerentscheid über den Erhalt der Kinderklinik in Soltau kommt, müssen bis Ende April mindestens 12.000 Unterschriften zusammenkommen. Zulässig ist das Bürgerbegehren, das hat das Innenministerium vor Beginn der Sammlung erklärt.

 

Clausthal-Zellerfeld

In Clausthal-Zellerfeld wurde Anfang Februar ein Bürgerbegehren angezeigt, das sich gegen den Umbau des Marktkirchenplatzes richtet. Die Stadt plant, den Platz neu zu gestalten. Im Rahmen der Neugestaltung soll eine Reihe von Bäumen gefällt werden. Die Bürgerinitiative hat am 18. Februar, also nur zweieinhalb Wochen nach dem Start des Bürgerbegehrens, 1943 Unterschriften eingereicht, deutlich mehr als die erforderlichen 1000 Unterschriften. Nur wenige Tage später hat die Stadt begonnen, Fakten zu schaffen und die Bäume zu fällen. In Niedersachsen haben laufende Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung.

 

Uelzen

In Uelzen startete am 3. Februar das zweite Bürgerbegehren in der Geschichte der Stadt. Die Stadt hatte Anfang des Jahres bekanntgegeben, dass die „Farinastraße“ umbenannt wurde und nun „Am Stadtgut“ heißt. Gegen diese Entscheidung richtet sich das Bürgerbegehren. Die Unterschriftensammlung scheint die Gemüter sehr zu erhitzen, so wird dem Namensgeber der Straße, dem ehemaligen Bürgermeister Farina, seine NS-Vergangenheit vorgeworfen. In den Leserbriefspalten der Uelzener „Allgemeinen Zeitung“ geht es auf jeden Fall hoch her. Das Bürgerbegehren wurde vom Verwaltungsausschuss bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung für zulässig befunden. Sollten also die nötigen Unterschriften zusammenkommen, stehen die Chancen für den ersten Bürgerentscheid des Jahres 2011 gut.