03.05.2011

Niedersachsen: Volksbegehren läuft doch noch länger

Von: Dirk Schumacher

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat am 2. Mai eine Entscheidung des Landeswahlleiters zum Volksbegehren für gute Schulen aufgehoben – die Aktiven dieser landesweiten Initiative dürfen damit weiterhin Unterschriften sammeln und bei den zuständigen Kommunen zur Auswertung einreichen. Der Landeswahlleiter hat die Kommunen in einem Schnellbrief bereits angewiesen, weiterhin Unterschriftenlisten entgegen zu nehmen und auch auszuwerten.

Der Landeswahlleiter hatte den Ablauf der Frist, innerhalb derer Unterschriften für das Volksbegehren bei den Kommunen eingereicht werden können, auf den 2. Mai 2011 festgelegt. Gegen diese Fristfestsetzung hatten die Initiatoren des Volksbegehrens den Staatsgerichtshof angerufen. Das Gericht hat nunmehr entschieden, dass die gesetzlich festgelegte Sechs-Monats-Frist bis zum Ablauf der Unterschriftensammlung erst dann zu laufen beginnt, wenn eine unanfechtbare Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens vorliegt. Da die Landesregierung dieses jedoch nur verbunden mit einer Auflage für zulässig erklärt und die Initiatoren gegen diese Entscheidung den Staatsgerichtshof angerufen haben, gibt es bislang noch keine unanfechtbare Entscheidung zur Zulässigkeit. Hieraus schließt der Staatsgerichtshof, dass die Frist für die Abgabe von Unterschriften noch nicht in Gang gesetzt worden ist.

Wie der Präsident des Staatsgerichtshofes, Professor Jörn Ipsen, mitteilte, findet voraussichtlich am 1. Juli 2011 eine mündliche Verhandlung in Sachen "Volksbegehren für gute Schulen" statt. Frühestens ab diesem Termin beginnt also die gesetzlich geregelte Sechs-Monats-Frist.

Für das Volksbegehren lagen Ende April ca. 250.000 der benötigten 608.000 Unterschriften vor. Es sah also so aus, als ob ein weiteres Volksbegehren an den hohen niedersächsischen Demokratie-Hürden gescheitert ist. Wir hatten uns in den vergangenen Wochen mehrfach für eine Reform der landesweiten Volksbegehren ausgesprochen: niedrigere Hürden und ein klareres Verfahren sind unabdingbar, wenn die direkte Demokratie in Niedersachsen funktionieren soll. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im April einen Gesetzentwurf zur Reform von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in den Landtag eingebracht. Dieser wird nun in den zuständigen Ausschüssen weiter beraten.

Weitere Infos

Internetseite der Initiative

Presseberichte

 

die tageszeitung: 250.000 Unterschriften für die Tonne

www.taz.de/1/zukunft/bildung/artikel/1/250000-unterschriften-fuer-die-tonne/

Hannoversche Allgemeine Zeitung: Volksbegehren für gute Schulen feiert Etappensieg

www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Volksbegehren-fuer-gute-Schulen-feiert-Etappensieg