04.05.2012
Niedersachsen: Bürgerbegehren in Meppen - UWG gegen Baupläne der Stadt

In Meppen im Landkreis Emsland hat vor kurzem die Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren begonnen. Die UWG-Fraktion, Mitglieder einer unabhängigen Wählergemeinschaft, sind nicht einverstanden mit den Plänen, die der Stadtrat für „Püntkers Patt“ hat. „Püntkers Patt“ ist ein Bereich in der Meppener Innenstadt, der zur Zeit vor allem als Parkplatz genutzt wird. Das 2605 Quadratmeter große Grundstück soll von der Stadt an einen Investor verkauft werden. Die UWG möchte, dass an der Stelle eine zweite Hubbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal gebaut wird, damit der innerstädtische Straßenring geschlossen wird.
Das Bürgerbegehren war bereits im November 2011 bei der Stadt Meppen angemeldet und auch für zulässig erklärt worden. Damit es zum Bürgerentscheid kommt, müssen 2788 Unterschriften gesammelt werden. Das Bürgerbegehren wurde vorab auf Zulässigkeit geprüft, eine Möglichkeit, die es seit Mai 2009 gibt.
Das Bürgerbegehren ist, entgegen anderslautenden Presseberichten, nicht das erste Bürgerbegehren in der Geschichte der Stadt. Im Jahr 1998 gab es ein Bürgerbegehren, das sich gegen den Abschluß eines Grundstückskaufvertrages für die Errichtung eines Kaufhauses am Neuen Markt richtete. Das Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt, was später auch vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Grund der Unzulässigkeit war der bereits abgeschlossene Kaufvertrag.
Weitere Informationen:
Ems-Vechte-Welle (Audio)
Übersicht aktuelle Bürgerbegehren (Mehr Demokratie)


