Niedersachsen: Hameln beschliesst Informationsfreiheitssatzung

Der Rat der Stadt Hameln hat am 10. Oktober mit nur zwei Nein-Stimmen den Erlaß einer Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Hameln ist damit die vierte niedersächsische Kommune, die eine solche Satzung in Kraft gesetzt hat.

Die Satzung geht nach Informationen des Bündnisses für Informationsfreiheit in Bayern auf einen gemeinsamen Antrag von Linken und Piraten zurück.

Eine Informationsfreiheitssatzung regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Neben Hameln besitzen die Städte Langenhagen, Göttingen und Braunschweig Informationsfreiheitssatzungen. Ein landesweites Informationsfreiheitsgesetz gibt es in Niedersachsen nicht.

Die Bürgerinnen und Bürger der Rattenfängerstadt können nun Auskünfte anfordern, Akteneinsicht beantragen oder die Veröffentlichung von Dokumenten fordern. Außerdem verpflichtet die Satzung die Verwaltung zu frühestmöglicher Veröffentlichung amtlicher Dokumente. Wie in allen Informationsfreiheitssatzung können Gebühren verlangt werden, außerdem sind eine Reihe von Dokumenten von der Einsicht ausgeschlossen (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etc.). In Bayern gibt es bereits über 40 Kommunen, die eine solche Satzung beschlossen haben.

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