Schon wieder zwei Bürgerbegehren unzulässig!

Erneut wurden in Niedersachsen zwei Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. In Garbsen und Leer können sich Bürger/innen nun zunächst gegen Pläne der dortigen Räte nicht zur Wehr setzen.

Garbsen: In Garbsen wurde das Bürgerbegehren zum Erhalt des Badeparks Berenbostel nach einigen Überarbeitungen nun vom Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen für unzulässig. Begründet wird die Unzulässigkeit mit einem nicht ausreichenden Kostendeckungsvorschlag und die laut Information der Stadt die nicht zur Fragestellung passende Begründung. Wie es nun weitergeht, ist unklar. Die Bürgerinitiative gibt sich auf ihrer Internetseite kämpferisch und schreibt dort " „JETZT ERST RECHT“"
Weitere Infos: www.bad-freunde-garbsen.de

Leer
In Leer wurde ein Bürgerbegehren für unzulässig zurückgewiesen, das sich gegen den Ausbau des Logaer Wegs aussprach. Unzulässig wurde das Bürgerbegehren, weil die Fragestellung nicht genau genug formuliert war. Die Bürger/innen wehren sich gegen die Ausbaupläne, weil sie den Ausbau auf 7,50m Fahrbahnbreite, den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn und das geplante Parkverbot ablehne. Sie kritisieren außerdem, dass für den Ausbau ca. 1000m Wallhecke an zwei Abschnitten der Straße verschwinden sollen. Auch lehnen sie die geplanten Straßenausbaubeiträge für die Anlieger ab. Die Stadt will den Weg ausbauen, weil sie die Straße als wichtige und viel genutzte Ost-West-Verbindung innerhalb der Stadt betrachtet und den Zustand der Straße als nicht ausreichend einschätzt. Weitere Infos: www.logaerweg.de

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