Der Bericht von Democracy International schildert auf 6 Seiten die Regelungen und Praxis zur Volksinitiative in Polen. Im Anhang ist eine Liste mit den 55 Initiativen, die von 1999 bis 2005 gestartet wurden.
Zusammenfassung: Die polnische Verfassung erlaubt seit 1999 Volksinitiativen. In einem ersten Schritt müssen die Initiatoren 1.000 Unterschriften sammeln. Danach kommt es zu einer Prüfung des vorgeschlagenen Gesetzes. An dieses werden die gleichen Anforderungen gestellt wie an eine Vorlage des Parlaments.
Nach einer Vorprüfung des Gesetzentwurfes können noch Änderungen gemacht werden, um diese Anforderungen zu erfüllen. Anschließend müssen die Initiatoren 100.000 Unterschriften sammeln: das sind ~0,3 % der registrierten Wähler.
Die Initiative muss den Start der Unterschriftensammlung in einer der landesweit erscheinenden Zeitungen ankündigen. Darin muss eine Adresse genannt sein, bei der interessierte Bürger weitere Informationen einholen können. Die Kosten dafür müssen die Initiatoren tragen. Wenn die Sammlung erfolgreich verlaufen ist, entscheidet das Parlament abschließend über das vorgeschlagene Gesetz.
Bis 2005 wurde das Verfahren 55 mal angewendet. Nur sechs Vorlagen wurden vom Parlament angenommen.
Autorin: Anna Rytel arbeitet am Institut für Verfassungsrecht und Politische Institutionen an der Universität Danzig. Zur Zeit schreibt Sie ihre Dissertation zum Thema Direkte Demokratie in Polen.
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