In Wendeburg, wo für den 6. Dezember aufgrund eines Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid angesetzt wurde, deutet sich eine Wende in der Frage um die Sanierung bzw. den Neubau der Sporthalle in Bortfeld an. Nachdem neue Informationen zur Statik des Gebäudes bekannt geworden sind, haben sich die Grünen nun für einen Neubau ausgesprochen. Zuvor hatten die Grünen sich für eine Sanierung der bestehenden Sporthalle ausgesprochen.
Nun wird sich der Wendeburger Gemeinderat am 8. November erneut mit der Sporthalle befassen. Sollte ein Neubau beschlossen werden, ist der für den 6. Dezember angesetzte Bürgerentscheid hinfällig. Da die Abstimmung im Juli mit einer Stimme Mehrheit für die Sanierung ausging ist nach dem Schwenk der Grünen ein Votum für den Neubau nicht unwahrscheinlich.
Dass ein Gemeinde- oder Stadtrat das Anliegen des Bürgerbegehrens beschließt, ist übrigens nicht ungewöhnlich: bei 28 von 302 Bürgerbegehren (entspricht 9,2 Prozent) ist dies in der Vergangenheit passiert. Ungewöhnlich ist eher, dass dieser Beschluss gefasst wird, nachdem der Bürgerentscheids-Termin angesetzt wurde. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht vor, dass ein Bürgerentscheid nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren entfällt, wenn der Rat "vollständig oder im wesentlichen" im Sinne des Bürgerbegehrens beschließt. Der Sinn dahinter? Der Rat soll die Möglichkeit haben, seine Meinung zu ändern, auch vor dem Eindruck vieler für ein Bürgerbegehren gesammelter Unterschriften. Manchmal tauchen ja während eines Bürgerbegehrens auch neue Informationen auf, wie es ja auch in Wendeburg passiert ist.
Zur Erinnerung: für das Bürgerbegehren in Wendeburg wurden 3.244 Unterschriften eingereicht, obwohl 816 Unterschriften gereicht hätten. Zunächst hat dies den Rat nicht beeindruckt und der Bürgerentscheid wurde angesetzt...
Nachtrag vom 11. November
Am 5. November hat der Gemeinderat von Wendeburg den Neubau einer Sporthalle in Bortfeld mit 17 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen. Der für den 6. Dezember angesetzte Bürgerentscheid entfällt somit.


