Zum Urteil des Verwaltungsgericht in Braunschweig

[18/08] Bürgerbegehren stolpert über den Kostendeckungsvorschlag

Bremen/Braunschweig. Der Verein Mehr Demokratie weist darauf hin, dass ein fehlender oder mangelhafter Kostendeckungsvorschlag in Niedersachsen zu den Hauptgründen für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren zählt. Mehr als ein Viertel aller zurückgewiesenen Bürgerbegehren sind hierauf zurückzuführen. Mehr Demokratie kritisiert die viel zu hohen Anforderungen an ein Bürgerbegehren. „Den Bürgern in Niedersachsen wird die Mitbestimmung bei wichtigen Fragen sehr schwer gemacht. Und viel zu oft entscheiden Gerichte darüber, ob die Bürger abstimmen dürfen oder nicht“, sagt Tim Weber vom Verein Mehr Demokratie.

 

In anderen Bundesländern wie Bayern oder Hamburg müssen die Initiatoren eines Bürgerbegehrens keinen Kostendeckungsvorschlag formulieren. Die Befürchtung, dass dies die Haushalte zu sehr belaste, ist nicht eingetreten. Auch in Berlin haben es die Bürger einfacher, bei wichtigen Fragen mit zu entscheiden. Dort ist die Verwaltung aufgefordert, eine Kostenschätzung für ein Bürgerbegehren zu formulieren. Somit können die Bürgerinnen und Bürger den finanziellen Aspekt eines Vorhabens bei ihrer Entscheidung mitberücksichtigen. „Dass aber den Bürgern in Niedersachsen mehr abverlangt wird als den Entscheidungsträgern in der Politik, ist nicht hinnehmbar“, so Weber weiter. Hinzu komme, dass empirische Untersuchungen aus der Schweiz und den USA nachweisen, dass es eine heilsame Wirkung auf die öffentlichen Kassen hat, wenn die Bürger über Finanzfragen unbeschränkt entscheiden dürfen.

 

Mehr Demokratie fordert nach dem Vorbild anderer Länder die Streichung der Formulierung zum Kostendeckungsvorschlag aus der Gemeindeordnung. „Dann stünde einer demokratischen Entscheidung zum Thema Schwimmbäder durch die Bürgerinnen und Bürger nichts mehr im Wege“, so Tim Weber.

 

Hintergrund: heute hat das Verwaltungsgericht in Braunschweig die Klage zum Bürgerbegehren „Schwimmbäder in Braunschweig“ abgewiesen. Die Richter begründen dies mit dem Kostendeckungsvorschlag, der den rechtlichen Vorgaben nicht genüge. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hatte im September des vergangenen Jahres das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen. Die Initiatoren hatten daraufhin die Klage eingereicht.

 

Das Bürgerbegehren richtete sich gegen den vom Stadtrat beschlossenen Neubau eines Freizeit- und Erlebnisbades und die Schließung der bestehenden Bäder. Stattdessen schlug die Bürgerinitiative den Neubau eines kleinen Bades im Westen der Stadt und die Sanierung der bestehenden Bäder vor, um eine dezentrale Versorgung mit Schwimmbädern sicherzustellen.

 

Das Gericht bezieht sich in seinem Urteil auf die Regelung in der Niedersächsischen Gemeindeordnung, wonach der Vorschlag eines Bürgerbegehrens finanziell ausreichend gedeckt sein muss. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens werden falsche Kostenberechnungen vorgeworfen. Der Alternativvorschlag zur Finanzierung des von der Initiative vorgelegten Bäderkonzeptes genüge nicht den rechtlichen Vorgaben.

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