Laufende Nr. |
Ort |
Name |
Status |
1 |
Beverstedt |
Für Einführung einer Baumschutzsatzung |
Angezeigt Mitte Februar 2014, zurückgezogen Anfang Mai. |
2 |
Bad Nenndorf |
Für den Verbleib des Agnes-Miegel-Denkmals am jetzigen Standort |
Angezeigt am 18.02.2014, 890 Unterschriften sind erforderlich. Am 15.8.2014 wurden 1271 Unterschriften eingereicht. Das Bürgerbegehren wurde am 15. Oktober für zulässig erklärt. Der Bürgerentscheid wurde auf den 11. Januar 2015 festgelegt. Im Bürgerentscheid stimmte zwar eine Mehrheit für das Bürgerbegehren, das Zustimmungsquorum wurde aber deutlich verfehlt. |
3 |
SG Lüchow |
Gegen Zusammenführung der Grundschulen |
Angezeigt im Frühjahr 2014. Das Begehren wurde für unzulässig erklärt (Formfehler). Im Juli wurde ein zweites Bürgerbegehren gestartet. |
4 |
Achim |
Für Erhalt der Bücherei am jetzigen Standort (2) |
Angezeigt am 03.03.2014, 2.417 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde nicht eingereicht |
5 |
Bad Münder |
Für Verbleib der Grundschule am Standort Kellerstr. |
Angezeigt am 07.03.2014, 1.492 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 22.3.2014 für zulässig erklärt. Am 7.4.2014 wurden 1919 Unterschriften eingereicht. Am 24. April wurde die Zulässigkeit abschließend festgestellt, der Bürgerentscheid fand am 25. Mai statt, das Bürgerbegehren fand im Bürgerentscheid keine Mehrheit. Weiters Infos: http://www.muendiges-muender.de/ |
6 |
Rhauderfehn |
Für den Erhalt der Grundschulen in Hahnentange, Burlage und Rajen |
Angezeigt am 11.03.2014, ca. 1.500 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde Ende März 2014 für unzulässig erklärt. |
7 |
Südbrookmerland |
Gegen die Reaktivierung der Bahnstrecke Aurich-Emden für den Personenverkehr |
Angezeigt am 16.05.2014, ca. 1.500 Unterschriften sind erforderlich. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehren soll laut Presseberichten am 22. Juli entschieden werden. Das Bürgerbegehren wird vorerst nicht weiter verfolgt, stattdessen wird es eine Bürgerbefragung geben. |
8 |
Ovelgönne |
Gegen geplante Baustraße |
Angezeigt am Mitte Juni 2014, 458 Unterschriften sind erforderlich bis zum 30. Juli. Am 29. Juli wurden mehr als 600 Unterschriften eingereicht. Das Bürgerbegehren wurde Anfang September 2014 für zulässig erklärt. Beim Bürgerentscheid am 16. November stimmte eine Mehrheit gegen das Bürgerbegehren. |
9 |
Delligsen |
Für eigenständige Wasserversorgung in Delligsen |
Angezeigt vermutlich im Juni 2014. Das Bürgerbegehren wurde Anfang August für unzulässig erklärt. Unterschriften wurden keine gesammelt. |
10 |
SG Lüchow |
Für Erhalt der Grundschule in Schnega (2) |
Angezeigt im Juli. Am 8. Januar wurden 1906 Unterschriften eingereicht, 2048 hätten es sein müssen. Das Bürgerbegehren war damit unzulässig |
11 |
Sögel |
Gegen Umzug des Lebensmittelmarktes |
Angezeigt am 5. Oktober 2014. 532 Unterschriften waren erforderlich, nach drei Wochen waren 1.500 Unterschriften gesammelt. Am 17. Dezember beschloss der Rat das Anliegen des Bürgerbegehrens, das somit sein Ziel erreicht hat. |
12 |
Goslar |
Gegen Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung |
Angezeigt im November 2015. Ca. 4.220 Unterschriften waren erforderlich, Ende März wurde das Bürgerbegehren eingestellt, weil absehbar war, dass die Unterschriften nicht zusammenkommen. |
13 |
Süstedt |
Gegen Fusion mit der Gemeinde Bruchhausen-Vilsen |
Angezeigt am 2. Dezember 2014. 130 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 22.12. für zulässig erklärt, die Unterschriftensammlung konnte starten. Das Bürgerbegehren wurde im Bürgerentscheid am 19.4.2015 abgelehntWeitere Infos: http://uenzen-ochtmannien-suestedt.de/ |