| Laufende Nr. |
Ort |
Name |
Status |
| 1 |
Ostercappeln |
Für den Erhalt es Kirchplatzes |
Angezeigt am 16.01.2025, 806 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde im Rahmen der Vorabprüfung für zulässig erklärt. Die Unterschriftensammlung begann am 1. März. Am 28.08.2025 wurden 1.013 Unterschriften für das Bürgerbegehren eingereicht. Am 22.09.2025 wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Beim Bürgerentscheid am 09.11.2025 stimmte zwar eine Mehrheit für das Bürgerbegehren, das Zustimmungsquorum wurde aber verfehlt, der Bürgerentscheid ist "unecht gescheitert". |
| 2 |
Brookmerland |
Für den Erhalt des Sportplatzes in Upgant-Schott |
Angezeigt am 29.01.2025, wurde das Bürgerbegehren am 6.3.2025 im Rahmen der Vorabprüfung für unzulässig erklärt. Zuvor hatte der Rat den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dadurch greift der Themenausschluss, der Bürgerbegehren zu solchen Themen untersagt. Für das Bürgerbegehren hätten rund 1.300 Unterschriften gesammelt werden müssen. |
| 3 |
Gleichen |
Für den Erhalt von vier Grundschulstandorten |
Angezeigt am 10.02.2025. 737 Unterschriften sind erforderlich. Am 31.03.2025 wurden 1.372 Unterschriften eingereicht. Weitere Infos auf der Webseite der BI. Die Webseite der Gemeinde Gleichen bietet einige Infos zum Thema Schulstandorte an. Das Bürgerbegehren wurde am 23.04.2025 für unzulässig erklärt. |
| 4 |
Lkr. Holzminden |
Für den Erhalt der Oberschulen Bodenwerder und Stadtoldendorf |
Angezeigt am 26.02.2025, 5.754 Unterschriften sind erforderlich. Ein Bürgerbegehren zum gleichen Thema wurde 2024 aus rechtlichen Gründen abgebrochen. Das Bürgerbegehren wurde im Rahmen der Vorabprüfung im April für zulässig erklärt. Die Unterschriftensammlung begann am 20.06.2025, die Unterschriften wurden am 18.12.2025 eingereicht. Die Zulässigkeit wurde nach Abschluss der Unterschriftenprüfung Mitte Februar festgestellt. Der Bürgerentscheid findet am 12. April 2026 statt. Weitere Infos |
| 5 |
Lkr. Holzminden |
Gegen den Neubau des Schulzentrums Nord in Eschershausen |
Angezeigt am 26.02.2025, 5.754 Unterschriften sind erforderlich. Ein Bürgerbegehren zum gleichen Thema wurde 2024 aus rechtlichen Gründen abgebrochen. Das Bürgerbegehren wurde im Rahmen der Vorabprüfung im April für zulässig erklärt. Die Unterschriftensammlung begann am 20.06.2025, die Unterschriften wurden am 18.12.2025 eingereicht. Das Bürgerbegehren wurde Mitte März für unzulässig erklärt, weil nicht genügend gültige Unterschriften gesammelt wurden Weitere Infos |
| 6 |
Hesel |
Gegen Bauarbeiten an der Dorfstraße |
Angezeigt am 28.02.2025. 376 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 15.05.2025 im Rahmen der Vorabprüfung für unzulässig erklärt. |
| 7 |
Ostercappeln |
Für den Erhalt von Bäumen an einer Gemeindestraße |
Angezeigt am 03.03.2025, wurde das Bürgerbegehren am 27.03.2025 im Rahmen der Vorabprüfung für zulässig befunden. 806 Unterschriften sind erforderlich. Die Sammelfrist lief bis Januar 2026. Am 2. Januar wurden 1.300 Unterschriften eingereicht. Beim Bürgerentscheid am 15.03.2026 stimmte zwar eine Mehrheit für das Begehren, das Zustimmungsquorum wurde nicht erreicht. Die Beteiligung lag nur bei 16,73 Prozent. |
| 8 |
Bad Münder |
Gegen Neubau des Rathauses und für Sanierung einer alten Schule als Alternative |
Angezeigt am 13.03.2025, richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss aus dem Juni 2024. Durch eine förmliche Bekanntmachung des Ratsbeschlusses hat die BI nun nur drei Monate Zeit für die Unterschriftensammlung, bis 15.6.25 mussten die Unterschriften eingereicht sein. Rund 1.500 Unterschriften waren erforderlich. Am 12.6.2025 wurden rund 3.200 Unterschriften eingereicht. Am 25.6. wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und der Bürgerentscheid für den 21.09.2025 angesetzt. Bereits am 6.6.25 hatte sich der Verwaltungsausschuss für einen zweiten Bürgerentscheid für die Wirtschaftlichkeitesprüfung der Alternativ-Variante (Umzug des Rathauses in ein Sparkassen-Gebäude) ausgesprochen. Diesen Ratsbürgerentscheid hat der Rat am 25.6.25 beschlossen. Beim Bürgerentscheid am 21.09.2025 erhielt das Bürgerbegehren zwar eine klare Mehrheit, unterlag aber dem Ratsbürgerentscheid, der deutlich mehr Ja-Stimmen erhielt und somit verbindlich ist. Weitere Infos auf der Webseite der BI. |
| 8 |
Neu Wulmstorf |
Für Erhalt des Freibades |
Angezeigt am 13.03.2025, 1.783 Unterschriften sind erforderlich. Die Unterschriftensammlung begann am 1. Mai 2025. Am 25.09.2025 wurden 3.944 Unterschriften eingereicht. Am 5.11.2025 wurde das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, weil es nach Auffassung der Gemeinde unzulässig in die Haushaltsplanung eingreift. Weitere Infos auf der Webseite der BI |
| 10 |
Kirchlinteln |
Gegen die Erteilung von Vereinigungsbaulasten zum Bau eines Windparks |
Angezeigt am 21.03.2025, 846 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde im Rahmen der Vorabprüfung Anfang Mai 2025 für unzulässig erklärt. |
| 11 |
Diepholz |
Für eine Alternativplanung zum Allwetterbad |
Angezeigt Anfang April 2025. 1.408 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde im Rahmen er Vorabprüfung Anfang Mai für zulässig erklärt. Die Unterschriftensammlung begann am 12. Mai 2025. Am 11.11.2025 wurden 3.352 Unterschriften eingereicht. Am 17.11.25 wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Beim Bürgerentscheid am 25.1.2026 stimmte zwar eine Mehrheit der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, das Zustimmungsquorum wurde aber verfehlt, so dass die Stadt ihre Planungen weiterverfolgen kann. Weitere Infos auf einer Petitionswebseite der BI. |
| 12 |
Juist |
Gegen die Einführung einer Bimmelbahn |
Angezeigt am 14.04.2025. 138 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 30.04.2025 im Rahmen der Vorabprüfung für zulässig erklärt. Die Unterschriftensammlung beginnt am 31.05.2025. Am 3.6.2025 wurden über 180 Unterschriften für das Bürgerbegehren eingereicht. Bereits am gleichen Tag wurde festgestellt, dass ausreichend gültige Unterschriften eingereicht wurden, das Bürgerbegehren ist zulässig. Am 3. August 2025 stimmten 63 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren und somit gegen die Einführung einer Bahn. Weitere Infos auf der Webseite "Pferdeinsel Juist". |
| 13 |
Wendisch Evern |
Für den Erhalt der Mehrzweckhalle Wendisch Evern |
Angezeigt am 06.05.2025, 148 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 27.05.2025 im Rahmen der Vorabprüfung für zulässig erklärt. Die Unterschriftensammlung begann im Oktober, im November wurden 273 Unterschriften eingereicht. Am 01.02.2026 fand der Bürgerentscheid statt, eine Mehrheit von 55 Prozent stimmte gegen das Bürgerbegehren. |
| 14 |
Sibesse |
- Gegen Beitritt zur Samtgemeinde Leinebergland |
Angezeigt am 15.05.2025, 490 Unterschriften sind erforderlich. 1.208 Unterschriften für das Bürgerbegehren wurden am 20.08.2025 eingereicht. Am 02.09.2025 wurde das Bürgerbegehren bereits für zulässig erklärt. Am 10.09.2025 beschloss der Gemeinderat, die Gespräche mit der Samtgemeinde Leinebergland zu beenden. Dem Bürgerbegehren ist damit entsprochen. |
| 15 |
Kirchlinteln |
Gegen die Erteilung von Vereinigungsbaulasten zum Bau eines Windparks (2) |
Angezeigt am 26.05.2025, 846 Unterschriften sind erforderlich. Die Vorabprüfung läuft, das Bürgerbegehren wurde am 12.06.2025 im Rahmen der Vorabprüfung für zulässig erklärt. Am 09.09.2025 wurden 1.192 Unterschriften eingereicht. Das Bürgerbegehren wurde am 06.10.2025 für zulässig erklärt. Der Rat entsprach in einer Sondersitzung am 16.10.2025 dem BÜrgerbegehren, ein Bürgerentscheid findet also nicht statt. |
| 16 |
Steinfeld |
Für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge |
Angezeigt am 23.06.2025, 808 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde im Rahmen der Vorabprüfung im Juli 2025 für unzulässig erklärt, weil Bürgerbegehren über kommunale Abgaben nicht zulässig sind. Die BI startete Ende Juli einen zweiten Anlauf. |
| 17 |
Bockhorn |
Gegen weiteren Windkraftausbau |
Angezeigt am 25.06.2025, 766 Unterschriften sind erforderlich. Die Vorabprüfung wurde offenbar Ende August abgeschlossen, die Unterschriftensammlung hat Ende August begonnen. Im September wurden 850 Unterschriften eingreicht, die aber offenbar vor Fristbeginne gesammelt wurden. Am Ende konnte 1.300 Unterschriften gesammelt werden. Der Rat entsprach dem Bürgerbegehren, ein Bürgerentscheid entfällt daher. Weitere Infos auf der Webseite der Bürgerinitiative. |
| 18 |
Lauenförde |
Gegen einen Tausch zweier Straßen zwischen Gemeinde und Land Niedersachsen |
Angezeigt am 26.06.2025. Weitere Infos folgen. |
| 19 |
Bad Münder |
Für Prüfung von Alternativstandorten zum beschlossenen Ratsneubau am Standort "Alte Schule" |
Ratsbürgerentscheid wurde beschlossen am 26.06.2025. Abgestimmt wird über eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einer anderen Variante für den zukünftigen Ratshausstandort. Bei Annahme im Bürgerentscheid findet die Wirtschaftlichkeitsprüfung statt. Fällt diese günstiger aus, wird für das Rathaus die Variante "Alte Sparkasse/Steinhof/Historisches Rathaus" gebaut. Fällt sie negativ aus, wird auf dem Gelände der alten Grundschule neu gebaut. Im Bürgerentscheid am 21.09.2025 setzte sich dieser Ratsbürgerentscheid durch, da er deutlich mehr Ja-Stimmen erhielt als die Vorlage des Bürgerbegehrens. |
| 20 |
Schiffdorf |
Für zweizügige Grundschulen in Wehdel und Sellstedt |
Angezeigt am 25.07.2025, 1.210 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 12.08.2025 im Rahmen der Vorabprüfung für unzulässig erklärt. |
| 21 |
Steinfeld |
Für den Verzicht auf Straßenausbaumaßnahmen |
Angezeigt Ende Juli 2025 wurde das Bürgerbegehren im Rahmen der Vorabprüfung am 14.08.2025 für unzulässig erklärt. Die BI hat eine Klage angekündigt, weil es mehrere Bürgerbegehren gab, die es mit einer vergleichbaren Formulierung sogar bis zum Bürgerentscheid geschafft haben. Zuvor war ein bereits im Juli angezeigtes Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden. |
| 22 |
Oldenburg (Oldb) |
Für die Abschaffung der neuen Baumschutzsatzung |
Angezeigt am 21.08.2025, 10.138 Unterschriften sind erforderlich. Zum Fristende am 20.10.2025 wurden rund 14.000 Unterschrifen eingereicht. Das Bürgerbegehren wurde am 2.12.2025 für zulässig erklärt. Der Bürgerentscheid fand am 22.02.2026 statt. Zwar stimmte bei einer Beteiligung von 27 Prozent eine deutliche Mehrheit für das Begehren, aber das Zustimmungsquorum wurde verfehlt, die Baumschutzsatzung gilt also weiter. Weitere Infos: https://oldenburg-ammerland.imvwe.de/aktuell/baumschutzsatzung-2025/ |
| 23 |
Northeim |
Gegen Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes |
Angezeigt am 25.08.2025, 2.349 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 25.09.2025 im Rahmen der Vorabprüfung für unzulässig erklärt. Weitere Infos (BI)/Weitere Infos (Stadt) |
| 24 |
Quakenbrück |
Gegen die Ausbauplanung des Steimelager Wegs |
Angezeigt am 27.11.2025, 1.124 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde im Rahmen der Vorabprüfung am 17.12.2025 für unzulässig erklärt. |