Laufende Nr. |
Ort |
Name |
Status |
1 |
Garbsen |
Für den Erhalt des Badeparks Berenbostel (3) |
Angezeigt am 27.01.2017, 4.810 Unterschriften waren erforderlich. Zwei unzulässige Bürgerbegehren sind vorangegangen, dieses Verfahren ist das dritte, nachdem der Text des Begehrens überarbeitet werden musste. Der Stadtrat hatte sich am 12. Dezember für den Erhalt und Sanierung des Badeparks Berenbostel ausgesprochen, allerdings wurde dieser Beschluss aus formalen Gründen aufgehoben. Das Bürgerbegehren wurde am 15. Februar für zulässig erklärt, der Rat beschloss am 20. Februar ein zweites Mal die Sanierung des Badeparks. Dem Bürgerbegehren wurde damit entsprochen, eine Unterschriftensammlung oder gar ein Bürgerentscheid sind nicht mehr nötig bzw. möglich.. Am 3.8.2017 wurde das Bürgerbegehren formell zurückgezogen. Weitere Infos: http://www.bad-freunde-garbsen.de/ |
2 |
Clausthal-Zellerfeld |
Gegen Ausschreibung des Tourismus-Marketings |
Angezeigt am 23.02.2017, 1.208 Unterschriften erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 24. April für unzulässig erklärt. |
3 |
Hambergen |
Für Erhalt der Grundschule Ströhen |
Angezeigt am 06.03.2017, 993 Unterschriften erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 12. April für unzulässig erklärt. |
4 |
Cuxhaven |
Für Fundtierbetreuung im Stadtgebiet Cuxhaven |
Angezeigt am 07.03.2017, 4.105 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 18. Mai für unzulässig erklärt. |
5 |
Wietze |
Kein Bürgersaal in Wietze |
Angezeigt am 21.03.2017, 660 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 6. April für zulässig erklärt. Am 4.10. wurden 930 Unterschriften eingereicht. Beim Bürgerentscheid am 11. Februar stimmte zwar eine Mehrheit für das Bürgerbegehren, aber das Zustimmungsquorum wurde nicht erreicht. Der Bürgerentscheid ist somit nicht verbindlich. |
6 |
Norderney |
Gegen Bebauung einer Brachfläche im Ortskern Norderney |
Angezeigt am 15.05.2017, 535 Unterschriften waren erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde am 31. Mai für unzulässig erklärt. |
7 |
Braunlage |
Gegen Verkauf des oberen Kurparks |
Angezeigt am 29.06.2017, 436 Unterschriften erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde Anfang Juli für unzulässig erklärt. Mitte Oktober wurde eine Klage gegen diese Entscheidung angekündigt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat das Bürgerbegehren am 13.2. für zulässig erklärt. Die Stadt prüft zwar eine Revision, aber der Investor hat dann am 14.2. seinen Rückzug erklärt. |
8 |
Braunlage |
Für den Verkauf des oberen Kurparks |
Angezeigt am 29.06.2017, 436 Unterschriften erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde nach Unzulässigkeit des gegen den Verkauf gerichteten Bürgerbegehrens nicht mehr aufrecht erhalten. |
9 |
Celle |
Für den Bau eines Einkaufszentrums in Celle |
Angezeigt am 12.09.2017, 5.650 Unterschriften sind erforderlich. Das Bürgerbegehren wurde Mitte September für unzulässig erklärt. |
10 |
Holzminden |
Mehr Hortplätze für Holzminden |
Angezeigt am 10.10.2017, 1.650 Unterschriften sind erforderlich. Am 24.1.2018 wurden 1.910 Unterschriften eingereicht. Das Bürgerbegehren wurde am 15. Februar für zulässig erklärt, der Bürgerentscheid fand am 6. Mai statt. Eine sehr deutliche Mehrheit stimmte für das Bürgerbegehren, aufgrund der sehr niedrigen Beteiligung von nur 12,05 Prozent ist der Bürgerentscheid aber nicht gültig. Weitere Infos: https://www.gruene-holzminden.de/buergerbegehren/ |