Unsere Forderung: integrierte Stichwahl einführen!
Die integrierte Stichwahl ist ein Modell, um zum Beispiel Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen so durchzuführen, dass ein zweiter Urnengang überflüssig wird. In Irland und Australien werden Wahlen auf diese Weise durchgeführt, in Irland zum Beispiel sogar die Präsidentschaftswahlen.
Bei der integrierten Stichwahl können die Wählerinnen und Wähler die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten durchnummerieren. Sie kennzeichnen auf dem Stimmzettel die Kandidatinnen und Kandidaten in der Reihenfolge ihrer persönlichen Vorlieben mit aufsteigenden Zahlen. Die bevorzugte Kandidatin oder der bevorzugte Kandidat erhält die Ziffer 1, die Person an zweiter Stelle die Ziffer 2, die Person an dritter Stelle die Ziffer 3 und so weiter.
Es liegt im Ermessen der Wählerinnen und Wähler, ob sie alle oder nur einen Teil der Kandidatinnen und Kandidaten durchnummerieren. Sie können sich auch darauf beschränken, eine einzige Kandidatin oder einen einzigen Kandidaten zu kennzeichnen.
Bei der Auszählung, die zentral stattfinden muss, werden in der ersten Runde nur die Erstpräferenzen ausgezählt. Für jede Kandidatin und jeden Kandidaten, die oder der auf dem Stimmzettel mit einer „1“ gekennzeichnet ist, wird ein Haufen gebildet. Bei fünf Kandidatinnen und Kandidaten entstehen also fünf Haufen.
Erreicht keine Kandidatin und kein Kandidat 50 Prozent der Stimmen, werden die Stimmzettel der Kandidatin oder des Kandidaten mit den wenigsten Stimmen, also des kleinsten Haufens, aufgelöst. Sie werden dann nach der Zweitpräferenz auf die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten verteilt. Dies wird so lange wiederholt, bis eine Kandidatin oder ein Kandidat die absolute Mehrheit aller Stimmen erreicht hat.
Sollte eine Wählerin oder ein Wähler nur zwei Präferenzen vergeben, führt dies nicht zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Bei einer weiteren Aufteilung würde der Stimmzettel jedoch als Enthaltung gewertet. Dies entspräche den Wählerinnen und Wählern, die an einer Stichwahl nicht teilnehmen, weil sie keine der beiden noch im Rennen befindlichen Kandidatinnen oder Kandidaten wählen wollen.
Im Grunde ist dieses Wahlverfahren für die Direktwahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten am besten geeignet. Strategisches Wahlverhalten wird verringert, da alle Wählerinnen und Wähler darauf vertrauen können, dass ihre Präferenzen nacheinander gewertet werden. Als Wählerin oder Wähler hat man die Freiheit, eine Kandidatin oder einen Kandidaten zu wählen oder alle Kandidatinnen und Kandidaten zu durchnummerieren.
Die Änderung des Wahlverfahrens würde natürlich eine Umstellung bedeuten. Diese ist jedoch angesichts der Erfahrungen im englischsprachigen Raum, etwa in Australien, Irland und teilweise Großbritannien, überschaubar.
Integrierte Stichwahl: Ein weiterer Vorteil und ein möglicher Nachteil
Das Modell der integrierten Stichwahl bringt es mit sich, dass die Stimmzettel zentral ausgezählt werden müssen. Dies ermöglicht eine bessere Beobachtung der Auszählung. Außerdem wird das Auszählen spannender, da Interessierte live verfolgen können, wie Stimmzettelhaufen aufgelöst und neu verteilt werden.
Gegen das Verfahren der integrierten Stichwahl wird häufig angeführt, dass es komplizierter und unbekannt sei und die Umstellung deshalb zu groß wäre. Auf den ersten Blick ist diesem Argument zuzustimmen. Es wird jedoch bei fast jeder demokratischen Reform angeführt, zum Beispiel bei der Erweiterung des allgemeinen Wahlrechts, bei der Einführung des Frauenwahlrechts, bei Direktwahlen, beim Kumulieren und Panaschieren sowie bei der direkten Demokratie.
Als einziges Argument sollte die behauptete Unbekanntheit oder Komplexität daher nicht ausschlaggebend sein, um ein besseres Wahlverfahren abzulehnen.
Beispiel
Eine ausführlichere Erläuterung mit Beispielen finden Sie im Positionspapier „Integrierte Stichwahl“.
Positionspapier
Integrierte Stichwahl (PDF, 7 S., 127 KB) Von Wilko Zicht, Bremen. Aus unserer Reihe "Positionen zur direkten Demokratie"

