Bürgermeister in Nordenham vorzeitig abgewählt

[24/07] Mehr Demokratie schlägt Initiativrecht der Bürger vor

Bremen. Gestern haben die Bürgerinnen und Bürger von Nordenham über eine vorzeitige Abwahl ihres suspendierten Bürgermeisters entschieden. Dieser wurde im Juli vom Landgericht Oldenburg wegen Bestechlichkeit und versuchter Erpressung verurteilt. Mit 93,6 Prozent der Stimmen wurde Dr. Georg Raffetseder gestern bei einer Beteiligung von 46 Prozent der Wahlberechtigten vorzeitig abgewählt. Erst seit der Kommunalverfassungsreform von 1996 können die Bürgermeister in Niedersachsen nicht nur direkt gewählt, sondern auch vor Ablauf ihrer Amtszeit wieder abgewählt werden.ass das Verfahren zur Bürgermeisterabwahl nicht auch von den Bürgerinnen und Bürgern selbst eingeleitet werden kann. In vier anderen Bundesländern können die Bürger - allerdings bei sehr hohen Hürden - die Abwahl der Bürgermeister selbst beantragen. Mehr Demokratie schlägt daher vor, dieses Recht nach dem Vorbild von Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein auch in Niedersachsen zu ermöglichen.

Der Verein Mehr Demokratie kritisiert, dass das Verfahren zur

Bürgermeisterabwahl nicht auch von den Bürgerinnen und Bürgern selbst eingeleitet werden kann. In vier anderen Bundesländern können die Bürger - allerdings bei sehr hohen Hürden - die Abwahl der Bürgermeister selbst beantragen. Mehr Demokratie schlägt daher vor, dieses Recht nach dem Vorbild von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein auch in Niedersachsen zu ermöglichen.

An das Verfahren werden die gleichen Bedingungen gestellt wie an einen Bürgerentscheid. Demnach reicht für die Abwahl keine Mehrheit der Abstimmenden, sondern diese Mehrheit muss gleichzeitig 25 Prozent aller Wahlberechtigten ausmachen. Einen Unterscheid gibt es dennoch. Die Bedingungen der Abstimmung waren vorbildlich geregelt, um eine hohe Beteiligung zu erreichen. Die Bürger wurden per Benachrichtigungskarte

über den Abstimmungstermin informiert, die Briefwahl wurde ermöglicht und auch die Wahllokale waren an den bei Kommunalwahlen üblichen Orten zu finden.

„Bürgerentscheide hingegen finden nur selten zu den bei Wahlen üblichen Bedingungen statt“ stellt Tim Weber, vom Verein Mehr Demokratie fest. Der Verein plädiert daher für eine landeseinheitliche, verbindliche Durchführungsverordnung nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen. „Denn ausreichende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten sind ein Schlüssel für das Funktionieren der direkten Demokratie“, so Weber weiter.