Bürgermeisterabwahl in Niedersachsen

[21/07] Mehr Demokratie schlägt Initiativrecht der Bürger vor

Bremen. Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens können ihre Bürgermeister seit der Kommunalverfassungsreform von 1996 nicht nur direkt wählen, sondern auch vor Ablauf der Amtszeit wieder abwählen. Hierfür bedarf es eines Antrages im Rat, der mit einer Dreiviertelmehrheit der Ratsmitglieder gestellt und beschlossen werden muss.

Der Verein Mehr Demokratie kritisiert, dass das Verfahren zur Bürgermeisterabwahl nicht auch von den Bürgerinnen und Bürgern selbst eingeleitet werden kann. In vier anderen Bundesländern können die Bürger - allerdings bei sehr hohen Hürden - die Abwahl der Bürgermeister selbst beantragen. Mehr Demokratie schlägt daher vor, dieses Recht nach dem Vorbild von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein auch in Niedersachsen zu ermöglichen.

In Nordenham (Landkreis Wesermarsch) fiel gestern die einstimmige Entscheidung des Rates, die Bürgerinnen und Bürger am 14. Oktober über die Abwahl ihres umstrittenen Bürgermeisters entscheiden zu lassen. Dieser wurde im Juli vom Landgericht Oldenburg wegen Bestechlichkeit und versuchter Erpressung verurteilt. Zuletzt wurde ihm Untreue vorgeworfen.

Das Verfahren zur Abwahl eines Bürgermeisters kam in Niedersachsen bisher erst in zwei Fällen zur Anwendung.