Mehr Demokratie veröffentlicht Volksbegehrens-Bericht 2013

[07/14] Keine Volksentscheide: Niedersachsen ist ein weißer Fleck.

Der Verein Mehr Demokratie hat heute den Volksbegehrensbericht 2013 veröffentlicht. In dem jährlich veröffentlichten Bericht wertet Mehr Demokratie die direktdemokratischen Verfahren des Vorjahres aus und erstellt eine Gesamtbilanz. So stellt der Bericht fest, dass 2013 in Niedersachsen kein neues direktdemokratisches Verfahren gestartet wurde. Mehr Demokratie erkennt darin dringenden Reformbedarf. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Niedersachsen erklärt dazu:„Für Volksbegehren und Volksentscheide in Niedersachsen gelten überholte Regelungen. Das zeigt sich auch darin, dass es nur wenige Versuche gibt, ein Volksbegehren zu starten.“ Weber fordert Regierung und Opposition im Landtag auf, sich an einen Tisch zu setzen und das Verfahren zügig zu verbessern. Weber erläutert, warum eine zügige Reform möglich ist: „Beratungsfähige Vorschläge liegen auf dem Tisch, die Parteien müssten das Rad nicht neu erfinden.“

Insgesamt gab es in Niedersachsen seit 1993 zehn Anträge auf Volksbegehren, von denen es drei bis zum Volksbegehren schafften. Einen Volksentscheid auf Landesebene gab es in Niedersachsen noch nie. Darüber hinaus gab es seit 1993 14 Volksinitiativen, im Volksbegehrens-Bericht

Volkspetitionen“ genannt, weil dieses Verfahren nach einer Landtagsanhörung beendet ist. Bundesweit gab es seit 1946 312 direktdemokratische Verfahren, aufgrund der 287 „von unten“ eingeleiteten Verfahren kam es 21mal zum Volksentscheid. Tim Weber vergleicht Niedersachsen mit anderen Bundesländern: „In Bayern gab es 49 Anträge auf Volksbegehren, in Hamburg 38, in Brandenburg 38, in Schleswig Holstein 29. Dass es in Niedersachsen nur zehn gewesen sind, liegt an den schlechten Regeln.“

Mehr Demokratie begründet seine Forderung nach Reformen damit, dass es diese im vergangenen Jahr in einer Reihe von Bundesländern gegeben habe. So hätten Bremen und das Saarland Reformen beschlossen. In Baden-Württemberg und Hessen seien die Weichen für Reformen gestellt, während in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz konkrete Vorbereitungen getroffen wurden, um Reformen einzuleiten, dort wurden Kommissionen eingesetzt. In Schleswig-Holstein gebe es immerhin eine Reformdebatte, während es in Niedersachsen bisher nur eine Absichtserklärung im rot-grünen Koalitionsvertrag gebe. Die bundesweiten Zahlen zeigen laut Mehr Demokratie ein konstant großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sich mit Hilfe direkter Demokratie in politische Prozesse einzubringen.

Zwar gebe es in Niedersachsen durchschnittlich alle 2,2 Jahre einen Versuch, ein Volksbegehren zu starten, es komme aber nur alle sieben Jahre tatsächlich dazu, dass ein Volksbegehren zugelassen werde. Einen landesweiten Volksentscheid hat es in Niedersachsen noch nie gegeben, während es in Hamburg durchschnittlich alle 2,5 Jahre, in Berlin alle 3,3 Jahre und in Bayern immerhin alle zehn Jahre zu einem Volksentscheid komme. Dies zeige, dass in Niedersachsen Reformen nötig seien. Während den ersten Schritt auf dem Weg zu einem Volksbegehren, das Sammeln von 25.000 Unterstützungsunterschriften, noch viele Initiativen schaffen, scheitern viele Initiativen dann an den weiteren Hürden, so Mehr Demokratie.

Zu den Forderungen von Mehr Demokratie gehört neben einer deutlichen Senkung des Unterschriftenquorums von zehn auf fünf Prozent auch die Streichung des Zustimmungsquorums bei Volksentscheiden, die Zulassung finanz- und haushaltswirksamer Volksbegehren sowie die Zusammenfassung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid zu einem dreistufigen Verfahren. Darüber solle über die Einführung obligatorischer Volksentscheide bei Verfassungsänderungen nachgedacht werden.