Aufruf für faire Bürgerentscheide in Niedersachsen

Damit sich die Menschen der Demokratie zuwenden

In Niedersachsen gibt es Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Aber sie sind selten: Seit 1996 gab es erst 88 Bürgerentscheide. Einem Bürgerentscheid geht ein Bürgerbegehren voraus. In Niedersachsen sind über 40 Prozent der Bürgerbegehren unzulässig. In Bayern gab es schon über 1500 Bürgerentscheide.

In Bayern, NRW oder Schleswig-Holstein sind die Regeln bürgerfreundlicher. Es sind mehr Themen zugelassen, es müssen weniger Unterschriften gesammelt werden und das Quorum beim Bürgerentscheid ist niedriger. Es ist völlig klar, dass die meisten Entscheidungen von uns Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern getroffen werden müssen. Aber über einzelne Fragen müssen Bürgerentscheide möglich sein. Wenn Menschen mitbestimmen und über wichtige Fragen selbst abstimmen, identifizieren sie sich stärker mit ihrer Gemeinde und wenden sich der Demokratie zu.

Wir, Ratsmitglieder und Kreistagsmitglieder, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte in Niedersachsen, fordern den Landtag auf, eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu beschließen.

• Insbesondere sollen Bürgerinnen und Bürger über Planungs- und Bauleitfragen abstimmen können, wie es bereits in Bayern, NRW, Schleswig-Holstein, Hessen, Sachsen und Thüringen möglich ist. Natürlich bleiben Abwägungsfragen uns vorbehalten, aber Grundsatzfragen können auch die Bürger entscheiden.

• Das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren muss gerade in größeren Städten gesenkt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Zur Erleichterung der kommunalen Bürgerbegehren werden wir die Quoren sehr deutlich absenken und eine Erweiterung des Themenspektrums prüfen“

• Beim Bürgerentscheid sollte die Mindestzustimmung von 25 Prozent deutlich z.B. auf 15 Prozent gesenkt werden.

Prof. Dr. Arne Pautsch, Hochschule Osnabrück:

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beleben die kommunale Selbstverwaltung. Sie bedürfen aber fairer Ausgangsbedingungen. Für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene dürfen daher keine höheren Legitimationsbedingungen gelten als die für die gewählten kommunalen Vertretungsorgane bestehenden Anforderungen. Hier besteht in Niedersachsen gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Liste der Unterzeichner

Weit über 100 Ratsmitglieder bzw. Bürgermeister aus Niedersachsen haben unseren Aufruf bereits unterzeichnet.

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