Das muss fairer werden:

  • In Niedersachsen sind Bürgerbegehren zu vielen Themen unzulässig. So darf über Bebauungspläne nicht abgestimmt werden. In Bayern ist das anders.
    Wir fordern: Themenausschlüsse streichen!

  • In Niedersachsen muss ein Kostendeckungsvorschlag unterbreitet werden. Kosten und Folgekosten müssen annähernd richtig eingeschätzt werden und dafür muss ein Deckungsvorschlag erstellt werden. Daran scheitern viele Bürgerbegehren. In Bayern gibt es keinen Kostendeckungsvorschlag.
    Wir fordern: Kostendeckungsvorschlag streichen!

  • In Niedersachsen dürfen Rat und Verwaltung Entscheidungen treffen und vollziehen, die einen Bürgerentscheid ins Leere laufen lassen - zum Beispiel ein Kurhaus abreißen, obwohl die Bürger/innen den Erhalt fordern. In Bayern ist das nicht möglich.
    Wir fordern: Aufschiebende Wirkung einführen!

  • In Niedersachsen müssen mehr Unterschriften gesammelt werden als in Bayern. Vor allem für Großstädte sind die Hürden kaum zu schaffen.
    Wir fordern: Hürden senken, eine Staffelung nach Vorbild Bayern und NRW einführen!

  • Bürgerentscheide sind nur gültig, wenn neben der Mehrheit der Abstimmenden auch 25 Prozent aller Stimmberechtigten mit Ja stimmt. Oft passiert es, dass es im Bürgerentscheid eine Mehrheit für das Bürgerbegehren gibt, aber die 25 Prozent nicht erreicht werden, der Bürgerentscheid gilt dann nicht. Das ist frustrierend.
    Wir fordern: Zustimmungsquorum streichen!
  • Positiv- und Negativbeispiele

    Zu einigen unserer Forderungen haben wir ausführliche Texte mit Positiv- und Negativbeispielen erstellt:

  • Hindernis Kostendeckungsvorschlag

  • Zustimmungsquorum - Hohe Hürde zum Erfolg

  • Themenausschlüsse - Begehren verboten

  • Aufschiebende Wirkung