Bekanntlich hat die Bremische Bürgerschaft am 12. Juli einige Verfassungsänderungen in erster Lesung beschlossen, die nun in einem nicht-ständigen Ausschuss beraten werden müssen, bevor es in die zweite und dritte Lesung geht. Diese Ausschusssitzungen sind öffentlich, so dass es heute für uns mal wieder die Möglichkeit gab, einen aufschlussreichen Blick in die Gesetzeswerkstatt der Bremischen Bürgerschaft zu werfen. Im Einzelnen geht es um die Senkung der Unterschriftenhürde bei Bürgeranträgen, verfassungsändernden Volksbegehren und Volksentscheiden, die Einführung einer „Privatisierungsbremse“ und um die elektronische Eintragungsmöglichkeit bei Bürgeranträgen und evtl. auch bei Volksbegehren.
Um diese erweitere Teilnahmemöglichkeit ging es in der heutigen dritten Sitzung des Ausschusses. Bisher ist eine Teilnahme bei Bürgeranträgen und Volksbegehren nur auf traditionellem Weg, per Unterschrift, möglich. In Zukunft soll es im Land Bremen möglich sein, sich, ähnlich wie bei E-Petitionen, die an den den Deutschen Bundestag oder die Bremische Bürgerschaft gerichtet sind, auf elektronischem Weg einzutragen. Der Ausschuss hatte die zuständige Finanzsenatorin (gemeint ist damit die Behörde, nicht Frau Linnert selbst...) gebeten, zu prüfen, welche Möglichkeiten dafür in Frage kommen (bei der Finanzsenatorin ist das Referat für zentrales IT-Management und E-Government angesiedelt, das für solche Fragen zuständig ist).
Einfachheit vs. Sicherheit
Ein Mitarbeiter der Finanzsenatorin berichtete in einem interessanten Vortrag über die bestehenden Möglichkeiten und erläuterte auch, welche Funktion eine Unterschrift erfüllt. Wenn es um elektronische Unterschriften bei Bürgeranträgen und Volksbegehren geht, steht vor allem die Willensbekundung des Unterzeichners im Vordergrund. Es muss aber auch möglich sein, jemanden an Hand der geleisteten Unterschrift klar zu identifizieren und festzustellen, ob er wahlberechtigt ist. Der Mitarbeiter schilderte den Spagat zwischen Einfachheit und Sicherheit, den es bei der Einführung eines solchen elektronischen Verfahrens zu absolvieren gilt. Als Möglichkeiten für eine elektronische Eintragungsmöglichkeit wurden bereits bestehende Möglichkeiten des Identitätsnachweises genannt, für die es auch gesetzliche Grundlagen gibt:
Die Linke brachte noch die Möglichkeit des Double-Opt-In in die Diskussion ein. Hierbei ist eine Unterschrift per Online-Formular oder E-Mail möglich. Nach Absenden des Formulars wird eine E-Mail an den Unterzeichner verschickt, mit einem in der E-Mail enthaltenen Link kann die Teilnahme dann aktiviert werden. Die Möglichkeit wurde von vielen Ausschussmitgliedern kritisch gesehen, obwohl die Missbrauchsmöglichkeiten durch die erforderliche Bestätigung des Besitzers einer E-Mail-Adresse eher gering sind. Uns erschien diese Möglichkeit für Bürgeranträge und Zulassungsanträge zum Volksbegehren ausreichend zu sein. Beim Volksbegehren sollte über strengere Anforderungen nachgedacht werden.
Ob die oben genannten Möglichkeiten nun direkt in der Verfassung und den entsprechenden Gesetze verankert werden, oder ob die Verfahren durch eine Verordnung geregelt werden, ist unklar. Für den Verordnungsweg spricht, dass sich solche Verfahren ändern: es kommen neue hinzu und nicht genutzte Verfahren entfallen und es muss nicht jedes Mal ein Gesetz oder die Verfassung geändert werden. Die Fraktionen werden nun beraten wie es weitergeht. In einer der nächsten Ausschusssitzungen gibt es dann vielleicht schon Ergebnisse. Bremen wäre das erste deutsche Bundesland, das eine solche Möglichkeit einführt.
Hürdensenkung auf gutem Weg
Abseits der elektronischen Eintragung gab es weitere Punkte, die behandelt wurden. Eine gute Nachricht war auch dabei: über die Quorensenkung bei Bürgeranträgen und bei verfassungsändernden Volksentscheiden scheint es keinen Diskussionsbedarf mehr zu geben. Es sieht also so aus, als ob diese Reform kommt. Das gesamte Verfahren soll möglichst bis Januar abgeschlossen sein. Thomas Röwekamp von der CDU brachte dann noch die Möglichkeit eines Volksentscheides über die Reformen am Tag der Bundestagswahl 2013 ins Spiel, den wir begrüßen würden.
Expertenanhörung im Dezember
Die nächste Sitzung findet am 19. Dezember zwischen 15 und 18:30 Uhr statt. An diesem Tag findet eine Expertenanhörung zur Frage der Privatisierungsbremse statt (obligatorischer Volksentscheid bei der Veräußerung öffentlicher Unternehmen, die dem Gemeinwohl dienen).

