Bei der integrierten Stichwahl sind, wie der Name schon deutlich macht, beide Wahlgänge in einem zusammengefasst. Die Stichwahl findet statt, wenn im ersten Anlauf keiner der Kandidierenden eine absolute Mehrheit erreicht. Vorteil des Modells: Die integrierte Stichwahl spart den zweiten Wahlgang, sichert aber die demokratische Legitimation der Gewählten.
Bei der integrierten Stichwahl können die Wählerinnen und Wähler die zur Wahl stehenden Kandidierenden durchnummerieren. Die Wählerinnen und Wähler kennzeichnen auf dem Stimmzettel die Kandidierenden in der Reihenfolge ihrer persönlichen Vorlieben mit aufsteigenden Zahlen. Der bevorzugte Kandidat erhält die Ziffer 1, die Zweitpräferenz die Ziffer 2, die Drittpräferenz die Ziffer 3 usw. Es liegt dabei im Ermessen des Wählers, ob er alle oder nur einen Teil der Kandidierenden durchnummeriert. Er kann sich auch darauf beschränken, einen einzigen Kandidierenden zu kennzeichnen.
Im Grunde ist dieses Wahlverfahren für den Zweck der Direktwahl eines Kandidaten am besten geeignet. Strategisches Wahlverhalten wird verringert, da jeder Wähler darauf vertrauen kann, dass seine Rangfolge nacheinander gewertet werden. Erfahrungen wurden mit diesem Wahlverfahren in Australien und Irland gemacht.
Bei der Auszählung, die zentral stattfinden muss, werden in der ersten Runde nur die Erstpräferenzen ausgezählt (für jeden Kandidierenden mit einer "1" auf dem Stimmzettel wird ein Haufen gebildet, bei fünf Kandidaten also fünf Haufen). Erreicht kein Kandidat 50 Prozent Zustimmung, werden die Stimmzettel des Kandidaten mit den wenigsten Stimmen (also der kleinste Haufen) aufgelöst. Sie werden dann nach der Zweitpräferenz auf die anderen Kandidaten verteilt. Dies wird solange wiederholt, bis ein Kandidat die absolute Mehrheit aller Stimmen erreicht hat.
Einwände, dieses Verfahren sei zu kompliziert halten wir für unzutreffend. Denn das Argument, etwas sei zu kompliziert, wurde bei jeder demokratischen Reform angeführt so z.B. bei der Erweiterung des allgemeinen Wahlrechts, der Einführung des Frauenwahlrechts, der Direktwahlen, des Kumulierens und Panaschierens und der direkten Demokratie. Mehr Demokratie spricht sich dafür aus, das Verfahren in Niedersachsen einzuführen oder den Kommunen per Experimentierklausel zu ermöglichen, dieses Verfahren zu erproben. Die integrierte Stichwahl ist eindeutig das bessere Wahlverfahren als das jetzige Modell.
Die Stichwahlen gibt es in Niedersachsen seit Einführung der direkt gewählten Bürgermeister und Landräte 1996. Zwischen 2010 und 2011 war die Stichwahl abgeschafft, wodurch auch 30 Prozent der Stimmen für einen Wahlsieg reichen konnten.
Mehr Demokratie-Positionspapier Nr. 14 „Integrierte Stichwahl“
www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Positionen14_Integrierte_Stichwahl.pdf
Info: Stichwahlen in Niedersachsen am 25.09.2016
(EB=Einzelbewerber)


