Bilanz Bürgerbegehren 2014 & Aktuelles 2015

Wir ziehen, mit etwas Verspätung, eine Bilanz der Bürgerbegehren des Jahres 2014 und werfen einen Blick auf die bereits gestarteten Initiativen 2015.

Die Bilanz der niedersächsischen Bürgerbegehren für 2014 fällt, vor allem auch im Vergleich zum Vorjahr (23 Bürgerbegehren) eher mager aus: Es gab nur 13 Bürgerbegehren, die in niedersächsischen Städten und Gemeinden neu angezeigt wurden. Aufgrund der 2014 gestarteten Bürgerbegehren kam es zu zwei Bürgerentscheiden. Außerdem gab es einen Bürgerentscheid aufgrund eines 2013 gestarteten Bürgerbegehrens, so dass 2014 in Niedersachsen sage und schreibe drei Bürgerentscheide stattgefunden haben. Zwei Bürgerentscheide aufgrund 2014 gestarteter Bürgerbegehren fanden erst 2015 statt. Die direktdemokratische Bilanz 2014 fällt also noch magerer aus als in Niedersachsen ohnehin üblich.

Ergebnisse der Bürgerbegehren

Wir sind zwar mit der Jahresbilanz 2014 sehr spät dran. Dies hat aber den Vorteil, dass alle Bürgerbegehren aus dem Vorjahr abgeschlossen sind. Vier Bürgerbegehren wurden für unzulässig erklärt (Rhauderfehn, Delligsen, Lüchow und Lauenbrück), entsprechend 30,8 Prozent aller Fälle aus 2014. Ebenfalls vier Bürgerbegehren kamen zum Bürgerentscheid (Bad Nenndorf, Bad Münder, Ovelgönne und Süstedt), entsprechend 30,8 Prozent. Drei Bürgerbegehren wurden nicht eingereicht (Achim, Südbrookmerland, Lüchow), entsprechend 23,1 Prozent. Und jeweils ein Bürgerbegehren wurde vom Gemeinderat übernommen (Sögel) bzw. wurde zurückgezogen (Beverstedt), entsprechend jeweils 7,7 Prozent.

Unterschriftensammlung fiel aus

Ohne Unterschriftensammlung zu Ende gegangen sind die Bürgerbegehren in Achim, Südbrookmerland, Delligsen und Beverstedt. In Achim kam keine Unterschriftensammlung zustande, in Südbrookmerland verzichtete die Initiative auf das Starten des Begehrens, um eine Bürgerbefragung abzuwarten, in Delligsen wurde das Begehren vor Beginn der Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit geprüft und für unzulässig erklärt und in Beverstedt zog die Bürgerinitiative das Begehren zurück, weil es an politischer Unterstützung mangelte.

Unzulässige Bürgerbegehren

Die vier für unzulässig erklärten Bürgerbegehren scheiterten aus unterschiedlichen Gründen. Das Bürgerbegehren in Rhauderfehn zum Erhalt von Grundschulen scheiterte daran, dass die Landesschulbehörde die abschließende Entscheidung zu treffen hatte. Das Bürgerbegehren in Delligsen zum Erhalt einer eigenständigen Wasserversorgung scheiterte hingegen an fehlender Begründung und fehlendem Kostendeckungsvorschlag. In Lüchow gab es zwei Bürgerbegehren zum Erhalt von Grundschulen in der Gemeinde. Das erste Bürgerbegehren wurde in der Unterschriftensammlung abgebrochen, weil es Fehler bei der Formulierung der Fragestellung gab. Ein zweites Begehren, das mit geänderter Fragestellung im Juli gestartet wurde, scheiterte dann letztendlich an der Unterschriftenhürde. Statt 2048 konnten nur 1906 Unterschriften gesammelt werden. In Lauenbrück wurden im Januar 2015 809 Unterschriften gegen den Ausbau zweier Straßen eingereicht. Laut Presseberichten gab es Zweifel an der Zulässigkeit, u.a. wurde die Zulässigkeit der Fragestellung bemängelt. Aussagen des stellvertretenden Bürgermeisters zufolge sollte bei Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens eine Bürgerbefragung durchgeführt werden. Diese steht für die Ratssitzung vom 29. April auf der Tagesordnung. Dies deutet darauf hin, dass das Begehren unzulässig war. Immerhin hat die Initiative mit ihrer erfolgreichen Unterschriftensammlung die Diskussion über eine Bürgerbefragung erreicht.

Wie oben bereits beschrieben, lag die Unzulässigkeitsquote bei 30,8 Prozent. Durchschnittlich liegt die Unzulässigkeitsquote bei 42 Prozent, im Vorjahr lag die Quote bei knapp 35 Prozent.

Themen der Begehren:

Auffälliger Schwerpunkt waren 2014 Bürgerbegehren zu Öffentlichen Sozial- und Bildungseinrichtungen, viermal gab es Bürgerbegehren zu Grundschulstandorten. Entweder ging es um den Erhalt von Schulen, die geschlossen werden sollten oder um den Standort einer Schule. Einmal ging es um die Verlegung einer Bibliothek. Der Anteil der Begehren lag bei 38 Prozent. Schulthemen sind grundsätzlich immer ein wichtiges Themenfeld der Kommunalpolitik, und daher oft auch Thema von Bürgerbegehren.

Besonderheiten

In Süstedt wurde über die Zulässigkeit des Begehrens zum Erhalt der Gemeinde im Rat entschieden, in öffentlicher Sitzung. Üblicherweise entscheidet der Verwaltungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung darüber. In diesem Fall gibt es keinen VA, der Rat hat nach der Kommunalwahl entschieden auf dessen Wahl zu verzichten. Diese Möglichkeit gibt es nur in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden. Das haben wir auch erst im letzten Jahr neu dazugelernt. Und das wünschen wir uns grundsätzlich für alle Bürgerbegehren: keine Verhandlung hinter verschlossener Tür, wenn es um die Zulässigkeit von Bürgerbegehren geht, sondern in öffentlicher Ratssitzung!

Bürgerentscheide 2014

Bei den drei Bürgerentscheiden im Jahr 2014 konnte sich einmal das Bürgerbegehren durchsetzen und zweimal die “Gegenseite”. Am Zustimmungsquorum ist 2014 kein Bürgerbegehren gescheitert. Die durchschnittliche Beteiligung lag bei 41,53 Prozent, während es 2014 noch bei 52,47 Prozent lag, was aber daran gelegen hat, dass in dem Jahr Bürgerentscheide parallel zur Landtags- und Bundestagswahl stattgefunden haben. Und das erhöht erfahrungsgemäß die Beteiligung deutlich.

Was läuft dieses Jahr? Aktuelles aus 2015

2015 wurden bislang drei Bürgerbegehren neu gestartet. In Niedernwöhren geht es um die Sanierung und damit den Erhalt eines Hallenbades mit dem schönen Namen “Badewonne”. Das Bad wird seit Jahren von einem Förderverein betrieben. Damit der Betrieb weitergehen kann, müßte das Bad saniert werden, womit sich der Rat schwer tut. Zweimal hat die Initiative ihr Begehren schon eingereicht, bisher hatte die Gemeindeverwaltung immer noch etwas daran auszusetzen.

In Wendisch-Evern ging es Anwohnern einer Straße darum, deren Ausbau zu verhindern, was der Rat vorher beschlossen hatte. Grund für den Widerstand: den Ausbau der 200m langen Straße sollen die Anwohner mit ihren Beiträgen finanzieren. Nachdem mehr als doppelt soviele Unterschriften eingereicht wurden, wie nötig gewesen wären, erklärte der Verwaltungsausschuss das Bürgerbegehren wegen eines nicht ausreichenden Kostendeckungsvorschlages für unzulässig. Ein Neustart mit überarbeitetem Bürgerbegehren ist fraglich, da der Bauauftrag mittlerweile vergeben wurde.

In Wunstorf geht es, mit Blick auf die Bürgerbegehrens-Themen 2014, um den Erhalt eines Schulzentrums mit zwei Schulen. Dort hat die Unterschriftensammlung im März begonnen.

Bürgerentscheide gab es bisher in Bad Nenndorf und Süstedt. In Bad Nenndorf wollte eine Initiative das Denkmal einer umstrittenen Dichterin am alten Standort erhalten wissen. Dieses Anliegen ist im Bürgerentscheid gescheitert, weil das erforderliche Zustimmungsquorum nicht erreicht wurde. Ursache dafür war die niedrige Abstimmungsbeteiligung, die bei 20 Prozent lag, das 25 Prozent-Zustimungsquorum war daher gar nicht erreichbar. In Süstedt sprach sich am 19. April eine Mehrheit der Abstimmenden für die Fusion mit der Nachbargemeinde Bruchhausen-Vilsen aus. Bei einer sehr guten Beteiligung von 68 Prozent votierten nur 40 Prozent für das Anliegen des Bürgerbegehrens, Süstedt als selbständige Gemeinde zu erhalten. Das Bürgerbegehren konnte sich damit nicht durchsetzen.

Bemerkenswert war dieses Jahr im März auch der Beschluß des Bad Nenndorfer Stadtrates. Nachdem sich im September 2013 eine deutliche Mehrheit für die Sanierung des Kurhauses ausgesprochen hatte, gab es bis März dieses Jahres eine ausdauernde Debatte über das “Wie” der Sanierung und der damit verbundenen Kosten. Im März wurden dann, eineinhalb Jahre nach dem Bürgerentscheid die Details der Umsetzung beschlossen. Was lange währt, wird endlich gut! Die dortige Bürgerinitiative konnte dort endlich die Früchte ihrer Arbeit ernten.

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