Volksbegehren „thematisieren Fragen, die die Menschen umtreiben, befördern den öffentlichen Diskurs und sind deshalb wertvoll für unsere Demokratie“, so Platzeck in seiner Stellungnahme.
Leider weicht er in seinem Statement der eigentlichen Frage aus, ob in Brandenburg die freie Untersammlung eingeführt wird. In Brandenburg schaffte es bisher keines der seit 1992 gestarteten acht Volksbegehren bisher zum Volksentscheid. Auch bei niedrigen Hürden, wie sie in Brandenburg gelten, erweist sich die Amtseintragung als Volksbegehrenskiller. Eine Studie von Mehr Demokratie von 2009 hat ergeben, dass in Ländern mit freier Sammlung 54,5 Prozent aller Volksbegehren erfolgreich sind, in Ländern mit Amtseintragung dagegen nur 36,1 Prozent zustande kommen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die rot-rote Koalition auf, die Regelungen zu Volksabstimmungen nicht nur – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zu überprüfen, sondern auch deutlich zu verbessern. Nächstes Jahr wird die Brandenburgische Verfassung 20 Jahre alt. Ein guter Zeitpunkt, um sie im Hinblick auf die Beteiligungsrechte zu überprüfen.
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