Zukünftig gilt bei Privatisierungen von öffentlichem Eigentum, also von Unternehmen, an dem das Land Bremen mehr als 50 Prozent der Anteile besitzt, folgende Regelung: stimmt die Bremische Bürgerschaft dem Verkauf eines Unternehmens mit einfacher Mehrheit zu, findet ein Volksentscheid über die Privatisierung statt.
Wird der Verkauf mit 2/3-Mehrheit beschlossen, findet nur dann ein Volksentscheid statt, wenn ein Viertel der Abgeordneten dies verlangen oder ein Volksbegehren den Volksentscheid herbeiführt. Für ein solches Volksbegehren gelten die Regeln für Volksbegehren (5 bzw. 20 Prozent).
Zusammen mit den Änderungen für Bürgeranträge, verfassungsändernde Volksbegehren und elektronischer Eintragung soll die Regelung für Privatisierungen noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Bremen wäre das erste Bundesland, das solche Regeln beschließt. In Berlin werden zur Zeit ähnliche Regelungen debattiert.