Inhalt des Gesetzentwurfes ist die Umwandlung des bisherigen Veröffentlichungsgebotes in eines Veröffentlichungspflicht. Auch sollen alle Verträge ab 100.000 Euro und alle Gutachten ab 50.000 Euro veröffentlicht werden müssen. Als Folge müssten sehr viel mehr Daten und Informationen von den Behörden online gestellt werden.
Das Bündnis für Transparenz und Informationsfreiheit Bremen, bestehend aus Humanistischer Union, Transparency und Mehr Demokratie hatte im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf erarbeitet, aus dem nun viele Elemente in den grünen Gesetzentwurf eingegangen sind. Das Bündnis fordert aber an einigen Stellen sehr viel weitergehendere Reformen. So soll die Veröffentlichungspflicht für Gutachten und Verträge ausgeweitet werden. Sprich: die Summen, ab denen eine Veröffentlichung verpflichtend ist, sollen gesenkt werden. Außerdem soll das Transparenzgebot auch für die Hochschulen gelten.
Das bisherige IFG läuft Ende 2015 aus. Nach dem Inkrafttreten des Hamburger Transparenzgesetzes hat sich in vielen Bundesländern eine Debatte über die Reform bestehender IFGs entwickelt.
In Hamburg, das seit 2012 ein innovatives Transparenzgesetz besitzt, ging übrigens dieser Tage die Beta-Version des in diesem Gesetz vorgeschriebenen Informationsregisters online. Der offizielle Start ist am 1. Oktober. Es dürfte sich lohnen, wenn Bremen einen Blick darauf wirft, wie Hamburg das Informationsregister umsetzt.
Wer vergleichen möchte:
Informationsregister Hamburg: transparenz.hamburg.de
Informationsregister Bremen: www.informationsregister.bremen.de


