In der Mitteilung heisst es, die Jusos wollten nach dem Vorbild Hamburgs ein Volksbegehren zur Rekommunalisierung der Bremer Energienetze starten, falls der Senat nicht bald tätig wird. In Bremen gibt es seit zwei Jahren eine Debatte darüber, ob die vor einigen Jahren privatisierten Energienetze wieder in kommunale Hände übergehen sollen. Rot-Grün diskutiert einen Rückkauf von 25 Prozent der Energienetze. In Hamburg wird am 22. September über den Rückkauf von 100 Prozent der Energienetze in einem Volksentscheid abgestimmt. Die Jusos kündigten an, mit Bündnispartnern wie Parteien, Umweltorganisationen und Gewerkschaften ein Volksbegehren zu starten. Ziel solle ein Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl sein.
Für ein Volksbegehren in Bremen müssen zunächst 5.000 Unterschriften gesammelt werden (Zulassungsantrag). Eine Frist gilt hierfür nicht. Anschließend entscheidet der Senat über diesen Antrag. Für diese Entscheidung hat der Senat maximal zwei Monate Zeit. Wird das Volksbegehren für zulässig erklärt, muss der Landeswahlleiter das Volksbegehren im Amtsblatt veröffentlichen. Darin wird auch Beginn und Ende der dreimonatigen Eintragungsfrist bekanntgegeben. Für das Volksbegehren müssen 5 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben, also ca. 24.000 Unterschriften. Wenn das erreicht ist, muss die Bürgerschaft innerhalb von vier Monaten über das Volksbegehren entscheiden. Erst wenn die Bürgerschaft das Volksbegehren abgelehnt hat, kann der Volksentscheid beantragt werden.
Ein Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens am Tag der Bundestagswahl ist also aufgrund der Fristen eher unwahrscheinlich. Möglich wäre aber ein Volksentscheid zusammen mit der Europawahl 2014.
In Bremen hat es zuletzt im Jahr 2006 ein Volksbegehren gegeben. Für die im März 2012 gestartete Unterschriftensammlung für einen Volksbegehrens-Zulassungsantrag zum Stopp der Atomtransporte wurden bislang keine Unterschriften eingereicht.


