In Bremen hat es seit 2006 keine Versuche mehr gegeben, ein Volksbegehren zu starten. Bei einer Reform im Jahr 2009 sind die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt worden. Damit ein Volksbegehren beantragt werden kann, müssen zunächst 5.000 Unterschriften gesammelt werden. Unterschreiben können alle Wahlberechtigten im Land Bremen, also Bürgerinnen und Bürger, die den 16. Geburtstag hinter sich haben. Wird das Volksbegehren zugelassen, müssen 5 Prozent der Wahlberechtigten binnen dreier Monate unterzeichnen, damit es zum Volksentscheid kommt.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Partei "Die Linke" angekündigt, ein Volksbegehren zum Verbot von Atomtransporten durch die bremischen Häfen starten zu wollen. Daraufhin legten SPD und Grüne einen Gesetzentwurf vor, der Atomtransporte durch die bremischen Häfen verbieten sollte. Die Änderungen des Hafenbetriebsgesetzes ist mittlerweile beschlossen, was zuletzt Kritik von seiten der Handelskammer nach sich zog. Diese erwägt nun sogar, eine Klage gegen das Gesetz einzureichen.
Der Initiative geht das von der Bürgerschaft verabschiedete Gesetz nicht weit genug.


