Gestern hat die bremische Bürgerschaft, der Landtag des Landes Bremen, eine weitgehende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beschlossen. In dem 2006 erstmalig in Kraft getretenen Gesetz wird der Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten geregelt. In dem Gesetzesentwurf von SPD und Grünen sind deutliche Verbesserungen gegenüber dem aktuell gültigen Gesetz enthalten. Bremen wird durch das neue IFG also transparenter, während in Niedersachsen nichts passiert, Niedersachsen bleibt undurchsichtig. In Bremen gibt es das IFG seit 2006, Niedersachsen ist dagegen einer von fünf weißen Flecken auf der Transparenzlandkarte, neben Bayern, Baden-Württenberg Hessen und Sachsen. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten und Informationen bleibt niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern vorerst noch verwehrt. Es gibt zwar eine Absichtserklärung der niedersächsischen Regierungskoalition aus dem Koalitionsvertrag, noch liegt aber kein Gesetzentwurf vor.
In Bremen müssten amtliche Informationen und Dokumente, wie z.B. Gutachten, Subventions- und Zuwendungsvergaben,wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen, Handlungsempfehlungen, Statistiken und Berichte in einem frei und kostenlos zugänglichen Informationsregister veröffentlicht werden. Auch Verträge der Daseinsvorsorge sowie Verträge der öffentlichen Hand und Vergütungsverträge über Gutachten (ab einer bestimmten Summe) sind öffentlich zugänglich. Das Recht auf Veröffentlichung dieser Informationen wird in Bremen ab Inkrafttreten des Gesetzes auch einklagbar sein.
Das in Hamburg 2012 aufgrund einer erfolgreichen Volksinitiative beschlossene innovative Transparenzgesetz löste bundesweit Reformbestrebungen aus, unter anderem in Bremen. Es löste auch Absichtserklärungen aus, Transparenzgesetze nach Hamburger Vorbild zu beschließen, so auch in Niedersachsen.


