Bremerhaven: Bürgerentscheide werden einfacher: Das ist gut, aber es geht noch mehr

Die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstag Änderungen der Stadtverfassung beschlossen. Die Reformen betreffen unter anderem Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. So wurde die Unterschriftenhürde von 7,5 auf fünf Prozent gesenkt und an die Hürde in Bremen angeglichen.

Auch sind Bürgerbegehren nun zu mehr Themen zulässig, beispielsweise können Privatisierungen anders als bisher auch Thema eines Bürgerbegehrens sein. Darüber hinaus wurde die Frist für kassierende Bürgerbegehren von zwei auf drei Monate verlängert und die in Bremen geltenden Bestimmungen für Referenden zu Privatisierungen gelten nun auch in Bremerhaven. Wir finden die erneute Reform gut, finden es aber schade, dass die Reformen nicht weitgreifender sind. Denn Bremerhaven ist die freieste Kommune Deutschland, denn sie kann selbst über ihre Verfassung entscheiden. Ein bißchen mehr Mut wäre daher angebracht gewesen. Es gibt noch Reformpotential.

Mehr Reformeifer hätten wir uns bei der Streichung des Kostendeckungsvorschlages gewünscht. Diese hohe bürokratische Hürde macht Bürgerinitiativen in anderen Bundesländern das Leben immer wieder sehr schwer. Auch bei der Zulassung weiterer Themen, wie der Änderung der Stadtverfassung per Bürgerbegehren, hätten wir uns mehr Reformeifer gewünscht. Die seit langem andauernde Debatte über die Direktwahl des Oberbürgermeisters wäre dann auch ein mögliches Thema für einen Bürgerentscheid gewesen.

Die Ausweitung des Themenspektrums erfolgt auch durch eine auf den ersten Blick eher unscheinbar wirkende Änderung in §15b der Stadtverfassung. Dort wurde das Wort „wichtig“ gestrichen. Bisher stand dort „Über wichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten können Bürger der Stadt einen Bürgerentscheid beantragen“, zukünftig steht dort „Die Bürger der Stadt können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle der Stadtverordnetenversammlung über eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Stadt entscheiden“. Kleine Änderung, große Wirkung. Durch die Streichung können nun alle Selbstverwaltungsangelegenheiten zum Thema eines Bürgerbegehrens sein, nicht nur die vermeintlich wichtigen.

Außerdem wurde der Ausschlusskatalog weiter entschlackt, der Bürgerbegehren zu bestimmten Themen ausdrücklich untersagt. So ist es in Bremerhaven in Zukunft möglich, Bürgerbegehren über „die Errichtung, Erweiterung, Übernahme und Veräußerung von wirtschaftlichen Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen und die Umwandlung der Rechtsform von Eigenbetrieben oder wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist“ zu starten. Bisher war dies ausgeschlossen. Betroffen waren z.B. Bürgerbegehren über Privatisierungsfragen. Das bisherige Themenverbot ist auch deshalb gestrichen worden, weil für Bremerhaven nun auch die bereits in Bremen geltenden Regelungen für Privatisierungs-Referenden eingeführt wurden. Dafür war der bisherige Themenausschluss hinderlich.

Die Reformen wurden im Rahmen des Ausschusses „zur Reform der Stadtverfassung und Verbesserung der Bürgerbeteiligung“ in der laufenden Wahlperiode von Stadtverordneten aller Fraktionen erarbeitet. Die Reformen sollen mit Beginn der kommenden Wahlperiode in Kraft treten, also nach der Wahl im Mai. Bereits 2012 hatte es in Bremerhaven eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gegeben, damals waren die Hürden deutlich gesenkt worden und Bürgerbegehren zu Planungsfragen wurden ermöglicht.

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