Überrascht waren wir deshalb, weil wir einfach nicht damit gerechnet hatten, dass es ohne unser Zutun zu weiteren Verbesserungen bei der direkten Demokratie kommt. Und die letzte Reform war 2012, wir hatten damals den Eindruck, dass weitergehende Forderungen wohl auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sind. Und eine Wahl hat es seitdem in Bremerhaven ja nicht gegeben, die Mehrheitsverhältnisse haben sich nicht geändert.
In der Debatte ist nun eine Senkung des Unterschriftenquorums bei Bürgerbegehren von 7,5 auf fünf Prozent. Dies wäre eine Angleichung an die Regeln, die in Bremen für stadtweite Volksbegehren gelten. Das begrüßen wir sehr!
Hintergrund: Seit vergangenem Jahr tagt der Ausschuss zur Reform der Stadtverfassung und Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Ein Schwerpunkt war die Frage, ob der Bremerhavener Oberbürgermeister zukünftig direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden soll, wie es in fast allen Bundesländern üblich ist.
Einigung im Mai
Im Mai gab es offenbar unter den Parteien eine Einigung: die Direktwahl des Oberbürgermeisters wird es nicht geben. So berichtete jedenfalls die Nordsee-Zeitung. Dem Bericht zufolge habe es im Ausschuss sogar eine Mehrheit für die Direktwahl gegeben, in den Fraktionen war das aber nicht durchsetzbar. Letztendlich hat man sich nun auf ein Paket geeinigt.
Darin enthalten sein wird die Senkung der Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren von 7,5 auf fünf Prozent. Im Gespräch war auch eine Senkung der Zustimmungshürde beim Bürgerentscheid von zwanzig auf 15 bis 10 Prozent. Hier konnten sich CDU und Grüne leider nicht durchsetzen.
Als Antwort auf den Verzicht, die Direktwahl des Oberbürgermeisters einzuführen, kündigte die CDU über die Presse an, über ein Bürgerbegehren zu dieser Frage nachzudenken. Das fänden wir gut, allerdings müsste dazu die Stadtverfassung auch geändert werden. Denn bislang sind Änderungen der Stadtverfassung per Bürgerbegehren ausgeschlossen. Es sei denn, der Ausschuss hat auch diese Reform beschlossen, ohne dass dies in der Nordseezeitung Erwähnung fand.
Änderung der Stadtverfassung per Bürgerbegehren ermöglichen!
Mehr Demokratie setzt sich für die Änderung der Stadtverfassung in diesem Punkt ein. Bürgerbegehren über die Änderung der Stadtverfassung und damit auch über die Einführung der Direktwahl sollten möglich sein. Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens wären dann bundesweit die einzigen, die über Ihre Stadtverfassung selbst entscheiden könnten. Eine Senkung der Unterschriftenhürde ist sicher eine gute Sache, wir empfehlen aber, den mutigeren Schritt zu gehen!


