Bremerhaven: Zukünftig Direktwahl des OB?

Die Stadtverordnetenversammlung beschäftigt sich am 6.12. auf Antrag von CDU und dem Stadtverordneten Müller damit, wie zukünftig das Stadtoberhaupt Bremerhavens gewählt wird.

In Bremerhaven wird sich die Stadtverordnetenversammlung am 6. Dezember mit der Frage beschäftigen, ob der Oberbürgermeister der Seestadt zukünftig direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Den Antrag haben die CDU-Fraktion und der Einzelstadtverordneter Walter Müller (Für Bremerhaven) gestellt, die sich in der Opposition befinden. Die Direktwahl war auch eine Forderung von Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkampf 2011. Die Piraten hatten 2011 eine Unterschriftensammlung für die Direktwahl gestartet. Für diese Änderung der Stadtverfassung müssten 2/3 der Stadtverordneten stimmen. Bisher wird der hauptamtliche Bremerhavener Oberbürgermeister von der Stadtverordnetenversammlung auf sechs Jahre gewählt, er ist Mitglied des Magistrates, der die Stadtverwaltung leitet.

Deutschlandweit ist die Direktwahl in 13 Kommunalverfassungen vorgesehen, so z.B. auch in Niedersachsen. Nur in den Stadtstaaten ist dies nicht vorgesehen, was daran liegt, dass der Bürgermeister in den Stadtstaaten gleichzeitig der Ministerpräsident ist. In Bremerhaven wäre eine Direktwahl problemlos möglich. Per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wäre die Einführung der Direktwahl nicht möglich, weil dies zu den nicht für ein Bürgerbegehren zugelassenen Themen gehört.

Nachtrag vom 14.12.2012:
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen einen Ausschuss zur Reform der Stadtverfassung einzusetzen, der bis Ende 2013 Reformvorschläge erarbeiten soll. Dabei soll es um mehr Bürgerbeteiligung und auch um die Direktwahl des Oberbürgermeisters gehen, so meldet Radio Bremen am 7. Dezember.

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