Das Bürgerbegehren, das am 23. Februar angezeigt wurde, wird zunächst auf Zulässigkeit geprüft, bevor die Unterschriftensammlung beginnt. Laut Presseberichten sind 1.208 Unterschriften zu sammeln. Die Sammeldauer beträgt sechs Monate, es sei denn, der Ratsbeschluss wird förmlich, wie in der Hauptsatzung beschrieben, bekannt gemacht. Dann verkürzt sich die Frist auf drei Monate. Nach erfolgreicher Unterschriftensammlung kommt es zum Bürgerentscheid, dessen Ergebnis bindend ist.
Im Landkreis Goslar gab es bislang acht Bürgerbegehren, das letzte im Jahr 2014 in Goslar gegen die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung. Das Bürgerbegehren scheiterte an der Unterschriftenhürde. In Clausthal-Zellerfeld selbst gab es 2011 ein Bürgerbegehren gegen die geplante Neugestaltung des Marktkirchenplatzes. Dieses war unzulässig. Einen Bürgerentscheid gab es im Landkreis Goslar übrigens noch nie!
Die Gegner des Ratsbeschlusses, zu denen laut Presseberichten wohl auch die Verwaltungsspitze gehört, wollen das Tourismusmarketing lieber in einzelnen Modulen vergeben, um mehr Steuerungsmöglichkeiten zu erhalten. Einen Teil des Marketings wollen die Gegner an die Kurbetriebsgesellschaft geben, die der Kommune gehört. Davon versprechen sie sich auf Einsparungen.


