Das Bürgerbegehren, mit dem die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft in Osnabrück erreicht werden soll, ist am 13.09.2018 offiziell gestartet. Nachdem der Verwaltungsausschuss des Stadtrats die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt hat, beginnt jetzt die Unterschriftensammlung. Innerhalb von sechs Monaten müssen etwa 10.000 Osnabrücker*innen das Begehren unterzeichnen, wenn es erfolgreich sein soll. Wird diese Hürde übersprungen, kann es in Osnabrück 2019 zum ersten Bürgerentscheid in der Geschichte der Stadt kommen.
Im Stadtrat ist die Errichtung einer städtischen Wohnungsgesellschaft mehrfach mit einer knappen Mehrheit abgelehnt worden. Das im Mai gegründete "Osnabrücker Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ will deshalb jetzt mit dem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid durchsetzen.
Die Osnabrücker*innen können dann darüber abstimmen, ob die Stadt wieder eine eigene Wohnungsgesellschaft bekommt. Im Jahr 2002 war die damals städtische Wohnungsbaugesellschaft OWG privatisiert worden. Ein Bürgerbegehren wandte sich damals gegen den Verkauf. Da der Verkauf noch während des laufenden Bürgerbegehrens vollzogen wurde, lief das Bürgerbegehren ins Leere und es kam nie zum Bürgerentscheid.
In Osnabrück gab es seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Jahr 1996 viermal zu Bürgerbegehren. Einen Bürgerentscheid gab es noch nie, weil die Bürgerbegehren entweder für unzulässig erklärt wurden oder die Unterschriftenhürde nicht erreichten. Das letzte Bürgerbegehren im Jahr 2007, das sich für die Abhaltung der Bundesgartenschau 2015 in Osnabrück aussprach, scheiterte damals an der Unterschriftenhürde.
Seit dem letzten Bürgerbegehren haben sich die Voraussetzungen für Bürgerbegehren vor allem in großen Städten wie Osnabrück deutlich verbessert:


