Der Freizeitpark soll auf einer Grünfläche entstehen und unter anderem einen 38m hohen Aussichtsturm erhalten. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet „Sind Sie dagegen, dass der Meyerhof und Teile des angrenzenden Walter-Peters-Parks III für einen Baumwipfelpfad und einen Picknickplatz genutzt werden?“. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird vor Beginn der Unterschriftensammlung geprüft. Eine erste Version war nach Berichten der Böhme-Zeitung zur Überarbeitung an die Initiatoren zurückgegeben worden. Für das Bürgerbegehren müssen 1.543 Unterschriften gesammelt werden, das entspricht zehn Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl. Kommt diese Unterschriftenzahl zustande, kommt es zum Bürgerentscheid (es sei denn, der Stadtrat entscheidet zuvor im Sinne des Bürgerbegehrens).
Die Stadt hat bereits verkündet, dass sie den Verlauf des Bürgerbegehren abwarten will. Alle Planungen sind daher erst einmal auf Eis gelegt. Auch der für Mitte März geplante Beschluss eines Bebauungsplans ist verschoben.
Das ist wichtig, denn würde die Stadt den Bebauungsplan beschließen, wäre ein Bürgerbegehren unzulässig! Bürgerbegehren zu Bebauungsplänen sind in Niedersachsen nicht zulässig, dies verhindert ein Themenausschlusskatalog im Kommunalverfassungsgesetz.
Oft werden während eines laufenden Bürgerbegehren Fakten geschaffen, die ein Bürgerbegehren unzulässig werden lassen. Zuletzt geschah dies in Buxtehude, wo nach einem Bürgerbegehren gegen Hochwasserschutzpläne die Unterschriften noch eingereicht werden konnten und alles nach einem Bürgerentscheid aussah. Kurz darauf wurde der Planfeststellungsbeschluss gefasst und das Bürgerbegehren wurde unzulässig.
Daher ist es sehr lobenswert, dass die Stadt Schneverdingen ihre Planungen ruhen lässt und auf die Bürger/innen hören will.
Eine in vielen Bundesländern vorhandene aufschiebende Wirkung für Bürgerbegehren gibt es in Niedersachsen noch nicht, sie soll aber eingeführt werden, so die Pläne der Landesregierung. Dies würde bedeuten, dass nach Einreichung eines Bürgerbegehrens keine Fakten geschaffen werden dürfen, die dem Bürgerbegehren entgegenstehen.
Im Heidekreis gab es bisher sechs Anläufe für ein Bürgerbegehren. Einen Bürgerentscheid gab es erst einmal, 2006 in Schwarmstedt zum Bau einer Turnhalle.
Update vom 17.3.2016
Das Bürgerbegehren wurde vom Verwaltungsausschuss am 14. März für zulässig erklärt. Nun hat die Initiative sechs Monate Zeit, Unterschriften zu sammeln. Sollten die Unterschriften zusammen kommen, könnte noch dieses Jahr ein Bürgerentscheid stattfinden.


