Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Bau eines Rathauses mit angeschlossener Geschäftszeile. Das Bürgerbegehren schlägt stattdessen einen Umbau des bestehenden Rathauses vor. Statt der 3.612 nötigen Unterschriften wurden nun 4.472 Unterschriften eingereicht. Das Bürgerbegehren hatte nur drei statt der üblichen sechs Monate Zeit für die Unterschriftensammlung, da der Ratsbeschluss nachträglich bekanntgemacht wurde.
Nun muss die Stadtverwaltung die Gültigkeit der Unterschriften prüfen, anschließend entscheidet der Verwaltungsausschuss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Wird das Begehren für zulässig erklärt, muss innerhalb von drei Monaten ein Termin für einen Bürgerentscheid angesetzt werden.
Da in Niedersachsen die Zusammenlegung eines Bürgerentscheids mit der Kommunalwahl nicht zulässig ist, werden die Neustädter dieses Jahr möglicherweise ein zweites Mal ins Wahllokal gerufen.


