Bürgerbegehren: NRW lernt von Niedersachsen

In unserem Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen sind Reformen bei Bürgerbegehren geplant. So lernt man dort von Niedersachsen. Das freut uns! Aber Niedersachsen lernt nichts von NRW, dabei wäre das möglich!

Unterschriftenordner für Bürgerbegehren gegen Umbenennung der Hindenburgstraße in Voerde

In Nordrhein-Westfalen will die Landesregierung Bürgerbegehren und Bürgerentscheide reformieren. So soll bei Bürgerbegehren eine Vorabprüfung der Zulässigkeit nach niedersächsischem Vorbild eingeführt werden. Damit erfahren Bürgerinitiativen vor Beginn der Unterschriftensammlung, ob ihr Bürgerbegehren alle rechtliche Anforderungen erfüllt. In Niedersachsen gibt es diese Möglichkeit seit 2009. Damit soll vermieden werden, dass tausende Unterschriften gesammelt werden, die wegen Formfehlern später im Papierkorb landen. Das finden wir gut! Aber Niedersachsen könnte auch 'mal von NRW lernen, was wir bei Bürgerbegehren besser machen können.

So könnte Niedersachsen gleich an mehreren Stellen Regelungen aus NRW übernehmen. So ist der Themenausschlusskatalog in NRW weniger weitgehend. In NRW kann leichter über Bebauungspläne abgestimmt werden, da der Aufstellungsbeschluss bei Bebauungsplänen anders als in Niedersachsen für Bürgerbegehren geöffnet ist. Gerade bei Planungsfragen geht es ans Eingemachte, dort wollen Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Das Lernen von NRW sei dringend notwendig, da in Niedersachsen erst 101 Bürgerentscheide in über zwanzig Jahren stattgefunden hätten.

Auch die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren ist in NRW besser geregelt. Dort gilt eine differenziertere Staffelung als bei uns in Niedersachsen. Während in Niedersachsen in Kommunen bis 100.000 Einwohner Unterschriften von zehn Prozent der Stimmberechtigten für ein Bürgerbegehren gesammelt werden müssten, gelten diese Hürde in NRW nur für Kommunen bis 10.000 Einwohner. Danach sinkt die Hürde bis 100.000 Einwohner schrittweise auf bis zu sechs Prozent. Auch für größere Kommunen liegt das Quorum niedriger als in Niedersachsen.

Bei Bürgerentscheiden gilt in NRW die 20-Prozent-Abstimmungshürde nur für Kommunen bis 50.000 Einwohner, bis 100.000 Einwohner liegt diese bei 15 Prozent, bei mehr als 100.000 Einwohner gilt nur noch eine zehnprozentige Hürde. In Niedersachsen gilt die 20-Prozent-Hürde bei Bürgerentscheiden einheitlich für alle Kommunen.

Informationen zur Reform in NRW:

nrw.mehr-demokratie.de/news-einzelansicht/news/buergerbegehren-reform-auf-dem-weg

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