Heidekreis: 12.000 Unterschriften für die Tonne

Im Heidekreis wurde gestern das Bürgerbegehren für einen alternativen Standort des geplanten Zentralklinikums für unzulässig erklärt. Dies passierte, obwohl die Initiatoren im August grünes Licht für ihr Bürgerbegehren erhalten hatten.

Rotes Kreuz (gemeinfrei)

Mehr Demokratie kritisiert den Beschluss, das Bürgerbegehren über den Standort des Heidekreis-Klinikums für unzulässig zu erklären. Der Kreisausschuss hatte am gestrigen Montag seinen Beschluss vom August über die Zulässigkeit zurückgenommen. Damals hatte der Kreisausschuss dem Bürgerbegehren im Rahmen der Vorabprüfung grünes Licht gegeben. Wir betrachten das als einen Vertrauensbruch. Bürgerinitiativen verlassen sich darauf, dass sie vor der Unterschriftensammlung eine verbindliche Aussage über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens bekommen. Das ist nun in Frage gestellt.

Grundlage für die Entscheidung des Kreisausschusses war ein Rechtsgutachten, das die Zulässigkeit verneint. Zuvor hatte die Bürgerinitiative zwischen Mitte August und Anfang Oktober 12.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt. Das Bürgerbegehren setzte sich für einen alternativen Standort für das neu zu bauende Zentralklinikum des Heidekreises ein. Begründet wurde die Unzulässigkeit damit, dass die Planungshoheit für die Klinikstandorte bei den Kommunen liege und nicht beim Landkreis. Warum der Landkreis dieser Erkenntnis nicht schon im August hatte, kann man sich schon fragen. 

Das Mittel der sogenannten Vorabprüfung wurde 2009 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung geschaffen. Das Ziel war es, solche Situationen wie im Heidekreis zu vermeiden. Die gab es früher regelmäßig: Erst wurden tausende Unterschriften gesammelt und dann wurde das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Bis 2009 betraf das über vierzig Prozent der Bürgerbegehren. Seit 2009 hat sich die Praxis dahingehend deutlich verbessert. 

Der Kreistag muss jetzt aktiv werden und einen Beitrag leisten, Vertrauen wiederherzustellen. Mehr Demokratie schlägt vor, eine landkreisweite Einwohnerbefragung stattfinden zu lassen. Dann entsteht ein Bild, wie die Standortfrage im Landkreis gesehen wird. Dies könnte Grundlage für weitere Entscheidungen sein. Grundsätzlich fordert Mehr Demokratie Bürgerinnen und Bürger bei Krankenhausplanungen sehr frühzeitig einzubinden. Dies könnte eine Einwohnerbefragung sein aber ein auch ein geloster Bürgerrat unter wissenschaftlicher Begleitung.

Die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens hat nichts mit den Plänen der Landesregierung zu tun, Bürgerbegehren über Krankenhausplanungen grundsätzlich zu verbieten. Diese Gesetzesänderung soll erst im weit im kommenden Jahr in Kraft treten. Diese Vorschläge hatte Mehr Demokratie vergangene Woche kritisiert.

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