Mehr Demokratie hat heute den Volksbegehrensbericht 2013 veröffentlicht. In dem jährlich veröffentlichten Bericht werten wir die direktdemokratischen Verfahren des Vorjahres aus und erstellt eine Gesamtbilanz. So stellt der Bericht fest, dass 2013 in Niedersachsen kein neues direktdemokratisches Verfahren gestartet wurde. Wir erkennen darin dringenden Reformbedarf. Für Volksbegehren und Volksentscheide in Niedersachsen gelten überholte Regelungen. Das zeigt sich auch darin, dass es nur wenige Versuche gibt, ein Volksbegehren zu starten. Wir fordern Regierung und Opposition im Landtag auf, sich an einen Tisch zu setzen und das Verfahren zügig zu verbessern. Eine zügige Reform wäre möglich, denn beratungsfähige Vorschläge liegen auf dem Tisch, die Parteien müssten das Rad nicht neu erfinden.
Insgesamt gab es in Niedersachsen seit 1993 zehn Anträge auf Volksbegehren, von denen es drei bis zum Volksbegehren schafften. Einen Volksentscheid auf Landesebene gab es in Niedersachsen noch nie. Darüber hinaus gab es seit 1993 14 Volksinitiativen, im Volksbegehrens-Bericht „Volkspetitionen“ genannt, weil dieses Verfahren nach einer Landtagsanhörung beendet ist. Bundesweit gab es seit 1946 312 direktdemokratische Verfahren, aufgrund der 287 „von unten“ eingeleiteten Verfahren kam es 21mal zum Volksentscheid. Der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt: In Bayern gab es 49 Anträge auf Volksbegehren, in Hamburg 38, in Brandenburg 38, in Schleswig-Holstein 29. Unsere Schlussfolgerung: Dass es in Niedersachsen nur zehn gewesen sind, liegt an den schlechten Regeln.
Im vergangenen Jahr hat es in einer Reihe von Bundesländern gegeben. So haben Bremen und das Saarland Reformen beschlossen. In Baden-Württemberg und Hessen sind die Weichen für Reformen gestellt, während in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz konkrete Vorbereitungen getroffen wurden, um Reformen einzuleiten. Dort wurden Kommissionen eingesetzt. In Schleswig-Holstein gibt es immerhin eine Reformdebatte, während es in Niedersachsen bisher nur eine Absichtserklärung im rot-grünen Koalitionsvertrag gibt. Die bundesweiten Zahlen zeigen ein konstant großes Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sich mit Hilfe direkter Demokratie in politische Prozesse einzubringen.
Zwar gibt es in Niedersachsen durchschnittlich alle 2,2 Jahre einen Versuch, ein Volksbegehren zu starten, es kommt aber nur alle sieben Jahre tatsächlich dazu, dass ein Volksbegehren zugelassen wird. Einen landesweiten Volksentscheid hat es in Niedersachsen noch nie gegeben, während es in Hamburg durchschnittlich alle 2,5 Jahre, in Berlin alle 3,3 Jahre und in Bayern immerhin alle zehn Jahre zu einem Volksentscheid komme. Dies zeigt, dass in Niedersachsen Reformen nötig sind. Während den ersten Schritt auf dem Weg zu einem Volksbegehren, das Sammeln von 25.000 Unterstützungsunterschriften, noch viele Initiativen schaffen, scheitern viele Initiativen dann an den weiteren Hürden. Zuletzt war dies beim Volksbegehren gegen das Turbo-Abi der Fall.
Zu unseren Forderungen gehört neben einer deutlichen Senkung des Unterschriftenquorums von zehn auf fünf Prozent auch die die Streichung des Zustimmungsquorums bei Volksentscheiden, die Zulassung finanz- und haushaltswirksamer Volksbegehren sowie die Zusammenfassung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid zu einem dreistufigen Verfahren. Darüber hinaus sollte über die Einführung obligatorischer Volksentscheide bei Verfassungsänderungen nachgedacht werden.


