Kommunalwahl 2026: Stichwahl in den ersten Wahlgang integrieren

Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen 395 Direktwahlen statt. Nach dem derzeitigen Stand unserer Recherche ist in 164 Kommunen potenziell eine Stichwahl möglich. Mehr Demokratie schlägt vor, die Stichwahl künftig in den ersten Wahlgang zu integrieren.

KI-generierte Illustration eines stilisierten Niedersachsen-Rosses, das einen zweiten Wahlzettel in einen ersten integriert. Das Motiv symbolisiert die integrierte Stichwahl.

KI-generierte Illustration: Das Niedersachsen-Roß integriert die Stichwahl in den ersten Wahlgang.

395 Direktwahlen im Überblick

Nach Angaben der Landeswahlleitung finden am 13. September 2026 insgesamt 395 Direktwahlen statt. Sie betreffen Verwaltungsspitzen von Landkreisen, Städten, Gemeinden, Samtgemeinden und der Region Hannover. Nach dem derzeitigen Stand unserer Recherche ist in 164 Kommunen potenziell eine Stichwahl möglich. Dort kandidieren mehr als zwei Personen für die Verwaltungsspitze.  Erreicht bei einer Direktwahl niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, kommt es nach dem geltenden niedersächsischen Kommunalwahlrecht zu einer Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerberinnen oder Bewerbern.

Der zweite Wahlgang findet in Niedersachsen grundsätzlich am zweiten Sonntag nach der Wahl statt. Für die Wahl am 13. September wäre dies der 27. September 2026. Die Stichwahl entscheidet dann mit der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen.

Spitzenreiter bei der Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist die Region Hannover mit elf Personen.  Gefolgt wird die Region von den kreisfreien Städten Braunschweig, Hannover und Oldenburg wo genauso wie in Clausthal-Zellerfeld neun Personen kandidieren. 

Ein zweiter Wahltermin hat Nachteile

Die Stichwahl ist demokratisch nachvollziehbar. Sie sorgt dafür, dass die Gewinnerinnen und Gewinner der Wahl auch eine absolute Mehrheit auf sich vereinen. Sie bringt aber auch Nachteile mit sich. Verwaltung und Wahlleitungen müssen einen zusätzlichen Wahltermin organisieren. Die Kommunen haben erneut Wahlunterlagen bereitzustellen, Wahllokale zu besetzen und die Auszählung durchzuführen. Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht ein weiterer Termin.

Die Abschaffung der Stichwahl ist dabei keine Lösung. Niedersachsen hat diesen Weg 2010 bereits beschritten und die Stichwahl anschließend wieder eingeführt. Wer die Mehrheitslegitimation sichern und zugleich einen zweiten Wahltermin vermeiden will, braucht ein besseres Verfahren, nicht weniger Mehrheit.

Zudem wird die Auswahl im zweiten Wahlgang auf zwei Bewerberinnen oder Bewerber verkürzt. Die Stimmen für die übrigen Bewerberinnen und Bewerber werden nicht weiter berücksichtigt. Dabei könnten gerade die weiteren Wahlpräferenzen ihrer Wählerinnen und Wähler für die Entscheidung zwischen den beiden Bestplatzierten relevant sein.

Weniger gemeinsame Wahltermine, geringere Beteiligung

Das Problem wird sich künftig verschärfen. In Niedersachsen beträgt die Amtszeit hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrätinnen und Landräte künftig wieder acht statt fünf Jahre. Die allgemeinen Kommunalwahlen finden weiterhin im Abstand von fünf Jahren statt. Dadurch fallen Direktwahlen künftig seltener mit der Wahl der kommunalen Vertretungen zusammen. Die Wahltermine werden stärker voneinander getrennt.

Das kann die Wahlbeteiligung senken. Bei einem eigenständigen Wahltermin müssen die Bürgerinnen und Bürger stärker darauf achten, wann überhaupt gewählt wird. Für eine notwendige Stichwahl gilt das in besonderem Maß: Sie findet schon heute grundsätzlich zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang statt und steht dann meist allein im Kalender.

„Die Stichwahl soll eine Mehrheit sichern. Dafür braucht es aber keinen zweiten Gang zur Wahlurne“, sagt Dirk Schumacher, Landessprecher von Mehr Demokratie im Landesverband Bremen/Niedersachsen. „Wenn Wahltermine auseinanderfallen, wird es umso wichtiger, die Entscheidung in einem Wahlgang zu ermöglichen. Die integrierte Stichwahl verbindet eine breite Auswahl mit einer Entscheidung durch Mehrheit.“

So funktioniert die integrierte Stichwahl

Bei der integrierten Stichwahl geben die Wählerinnen und Wähler bereits auf dem ersten Stimmzettel ihre Reihenfolge an. Die bevorzugte Person erhält die 1, die nächste die 2, danach können weitere Präferenzen folgen.

Zunächst werden nur die Erstpräferenzen ausgezählt. Erreicht niemand die Mehrheit, scheidet die Person mit den wenigsten Stimmen aus. Ihre Stimmzettel werden nach der jeweils nächsten angegebenen Präferenz verteilt. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis eine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat.

Das Verfahren benötigt nur einen Wahltermin. Die Bürgerinnen und Bürger können trotzdem mehrere Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer persönlichen Vorliebe bewerten. Mehr Demokratie schlägt vor, die integrierte Stichwahl in Niedersachsen für die Direktwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten einzuführen. Voraussetzung sind eine verständliche Information der Öffentlichkeit und eine transparente, zentrale Auszählung.

Weiterführende Informationen

Stand der Angaben: 10. September 2026. Die Gesamtzahl von 395 Direktwahlen folgt der Meldung der Landeswahlleitung. Die Zahl von 164 Kommunen mit potenziell möglicher Stichwahl beruht auf dem derzeitigen Stand unserer Recherche.

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