Aktuell läuft in Bremen ein neues Volksbegehren, das den Erhalt des Klinikums Links der Weser (LdW) zum Ziel hat. Der Bremer Senat und die kommunale Klinikholding Gesundheit Nord (Geno) planen, das Klinikum bis Ende 2028 zu schließen und dessen Abteilungen – darunter das Herzzentrum und die Palliativstation – an das Klinikum Bremen-Mitte zu verlegen. Dies wird mit finanziellen Defiziten, rückläufigen stationären Behandlungszahlen und einem erheblichen Sanierungsstau am Standort Obervieland begründet.
Die von Betriebsrat, Beschäftigten und BSW getragene Initiative strebt eine Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes an, um den Fortbestand aller vier kommunalen Krankenhäuser in Bremen sowie des Klinikums in Bremerhaven gesetzlich festzuschreiben.
In drei Schritten zum Volksentscheid
In einem ersten Schritt wurden bereits über 3.000 Unterschriften gesammelt, erforderlich sind jedoch 5.000, um den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Landeswahlleiter einzureichen. Nach der Zulassung müssten innerhalb von drei Monaten rund 25.000 weitere Unterschriften gesammelt werden, um das Volksbegehren erfolgreich zu machen. Dabei können die Unterschriften aus dem Zulassungsantrag im zweiten Schritt angerechnet werden. Lehnt die Bremische Bürgerschaft den Gesetzentwurf ab, käme es zu einem Volksentscheid, möglicherweise im Rahmen der nächsten Bürgerschaftswahl im Jahr 2027.
Kritik an der Schließung
Kritiker der Schließungspläne bemängeln mangelnde Transparenz und befürchten eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung im Bremer Süden. Zudem wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit des LdW betont, das in den vergangenen zehn Jahren einen Überschuss von über 100 Millionen Euro erwirtschaftet haben soll. Zusätzlich stellt das LdW eines der größten Herzzentren Deutschlands dar und hat damit eine große Bedeutung für das Umland.
Frühere Volksbegehren
Im Jahr 2020 scheiterte in Bremen ein Volksbegehren, das eine gesetzliche Personaluntergrenze für Pflegekräfte in Krankenhäusern einführen wollte. Der Bremische Staatsgerichtshof erklärte die Initiative für unzulässig, da sie sowohl formelle als auch inhaltliche Mängel aufwies. So fehlte insbesondere ein Finanzierungsvorschlag und die vorgeschlagenen Regelungen kollidierten mit Bundesrecht, da die Personalbemessung im Krankenhauswesen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt.
Von elf Volksbegehren, die die erste Stufe gemeistert hatten, wurden bisher nur fünf zugelassen. Zwei scheiterten in der zweiten Phase an der hohe Hürde von ca. 50.000 Unterschriften, die für ein erfolgreiches Volksbegehren bis 2009 erforderlich waren. Ein Volksbegehren scheiterte 2018 an der gesenkten Unterschriftenhürde. Bei einem Volksbegehren wurde die Unterschriftensammlung eingestellt, weil die Bürgerschaft die Forderung weitgehend übernommen hat. Ein Volksbegehren konnte die Hürde überspringen.