Wir begründen dies mit der Verletzung wesentlicher Wahlrechtsgrundsätze durch die bestehende Hürde. Denn der Grundsatz der Gleichheit der Stimmen und der Chancengleichheit ist aus Sicht von Mehr Demokratie auch mit der Fünf-Prozent-Hürde bei den Bundestags- und Landtagswahlen gefährdet.
Bei der letzten Bürgerschaftswahl in Bremen im Mai 2011 galt erstmals das neue Mehrstimmenwahlrecht, bei dem insgesamt 1.309.355 Stimmen abgegeben wurden. Von diesen wurden 121.232 Stimmen an Parteien vergeben, die nicht in die Bürgerschaft eingezogen sind. Damit sind 9,3 Prozent der Stimmen unter den Tisch gefallen. In Bremen gilt auf Kommunalebene für Bremerhaven keine Hürde, in der Stadt Bremen gilt die gleiche Hürde wie für die Landtagswahl.
Bei der letzten Landtagswahl in Niedersachsen im Januar 2013 wurden insgesamt 3.574.900 gültige Zweitstimmen abgegeben. Von diesen wurden 277.489 Stimmen an Parteien vergeben, die aufgrund der Fünf-Prozent-Hürde nicht in den Landtag eingezogen sind. Damit sind 7,8 Prozent der Stimmen unter den Tisch gefallen und bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt worden. Auf Kommunalebene in Niedersachsen gilt, wie in der überwiegenden Mehrzahl der Bundesländer keine Hürde für den Einzug in die Kommunalparlamente.
Die Zahl der Stimmen, die in Bremen und Niedersachsen bei Landtagswahlen unter den Tisch fallen, ist uns zu hoch, das kann nicht so bleiben! Eine Streichung der Hürde fordern wir nicht, denn anders als beim EU-Parlament wird auf Landesebene eine Regierung gewählt.
Die Bundesmitgliederversammlung von Mehr Demokratie hatte im November beschlossen, sich z.B. bei Bundestagswahlen für die Senkung der Hürde auf drei Prozent einzusetzen.

