
Am kommenden Sonntag findet in der ostfriesischen Gemeinde Krummhörn eine Bürgerbefragung statt. Es geht um „Greetland“, ein Investor will am Ortsrand einen Wohn- und Freizeitpark errichten. 1200 zusätzliche Betten soll es dort in Zukunft für Touristen geben, die ihren Urlaub an der ostfriesischen Küste verbringen wollen. Die Gegner des Projektes befürchten Massentourismus, der nicht zu Greetsiel passe und Probleme durch den zu erwartenden steigenden Verkehr. Die Befürworter des Projektes versprechen sich steigende Gästezahlen und neue Arbeitsplätze. Durch das Projekt werde Greetsiel ganzjährig Touristen beherbergen können.
Gegen das Projekt wurden in den vergangenen zwei Jahren 15.000 Unterschriften gesammelt. Ein runder Tisch platzte. Nun hat der Gemeinderat beschlossen, am 20. November eine Bürgerbefragung durchzuführen.
Die Fragestellung lautet wie folgt:
Ja, in der Gemeinde Krummhörn soll der Ferienpark Greetland gebaut werden können. Der Bebauungsplan 0306 Eilsum soll daher zu diesem Zweck geändert bzw. neu aufgestellt werden.
Nein, in der Gemeinde Krummhörn soll der Ferienpark Greetland nicht gebaut werden können. Der Bebauungsplan 0306 Eilsum soll daher zu diesem Zweck nicht geändert bzw. neu aufgestellt werden.
Der Gemeinderat, der diese rechtlich unverbindliche Bürgerbefragung beschlossen hat, hat festgelegt, dass es keine Briefabstimmung gibt und die Abstimmungszeit nur zwischen 10 und 15 Uhr liegen soll. Gleichzeitig will der Rat das Ergebnis als bindend akzeptieren, wenn ich 35 Prozent der Bürgerinnen und Bürger an der Abstimmung beteiligen. Erfahrungsgemäß fördern solche Bedingungen dazu, dass die Beteiligung eher niedrig liegt. Besser ist es, wenn Abstimmungen (und auch Bürgerbefragungen) durchgeführt werden wie Wahlen.
In anderen Bundesländern wie Hessen und Bayern wäre zu ähnlichen Projekten übrigens ein Bürgerbegehren mit rechtlich verbindlichem Bürgerentscheid möglich gewesen. In Greetsiel ging das nicht mehr, weil das Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplanes bereits begonnen wurde. In Niedersachsen sind solche Fälle vom Bürgerbegehren ausgeschlossen. Ein weiterer Beleg dafür, dass die Bürgerbegehrens-Regelungen in Niedersachsen stark reformbedürftig sind.
Weitere Infos
<link buergerbefragung.html>Wissenswertes zum Thema Bürgerbefragung


