02.07.2011

Niedersachsen: Unterschriftensammlung für Volksbegehren läuft noch bis 14. Januar 2012

Von: Dirk Schumacher

Vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg wurde am 1. Juli 2011 über die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Für gute Schulen" verhandelt. Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten Klage gegen den Zulässigkeitsbescheid der Landesregierung vom Herbst 2010 eingereicht, weil diese dem Volksbegehren eine Änderung ihres Gesetzentwurfes auferlegen wollte.

Bei der mündlichen Verhandlung in Bückeburg einigten sich beide Seiten nun auf einen Vergleich, wie die Pressesprecherin des Volksbegehrens, Andrea Hesse, mitteilte:

"Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung ihren Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf. Der Paragraph 3 des Volksbegehren-Gesetzentwurfes wird dahingehend geändert, dass Volle Halbtagsschulen bei einem Erfolg des Volksbegehrens nur dann wieder als solche geführt werden, wenn die Schule zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes besteht. Mit dieser Formulierung, die inhaltlich genau das sagt, was die Initiatoren des Volksbegehrens ohnehin erreichen wollten, soll auch formal verhindert werden, dass Schulträger zwischenzeitlich geschlossene Schulen wieder einrichten müssen."

Der weitere Ablauf sieht nun so aus: Der Landeswahlleiter macht den Unterschriftenbogen mit der geänderten Formulierung unverzüglich bekannt. Alle Unterschriften, die bis zur Bekanntmachung des geänderten Unterschriftenbogens geleistet wurden und noch werden, sind ohne Einschränkung gültig. Da die Bekanntmachung durch den Landeswahlleiter erst in einigen Tagen zu erwarten ist, können noch alle in den vergangenen Wochen gesammelten Unterschriften bei den zuständigen Meldeämtern eingereicht werden.

Nachdem das Ende der Sammelfrist durch das unklare niedersächsische Verfahren und die Auseinandersetzungen zwischen Landesregierung und Initiative bereits mehrfach nach hinten verschoben wurde, ist das Ende der Sammelfrist nun klar: Der Staatsgerichtshof setzte den Endpunkt des Volksbegehrens auf den 14. Januar 2012 fest – damit bleiben noch mehr als sechs Monate Zeit zum Sammeln der noch fehlenden 370.000 Unterschriften (Bis zum 15. Juni lagen rund 240.000 Unterschriften vor, für einen Erfolg sind knapp 610.000 gültige Unterschriften nötig).

Nach Auskunft der Pressesprecherin des Volksbegehrens erwartet die Aktiven nun ein finanzieller und organisatorischer Kraftakt: Sie müssen neue Unterschriftenbögen drucken lassen, diese landesweit in Umlauf bringen und dafür sorgen, dass in Zukunft nur noch mit den neuen Bögen gearbeitet wird.

 

Infos

Internetseite des Volksbegehrens

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