14.09.2011
Niedersachsen: Wie funktioniert eigentlich die integrierte Stichwahl?

Als im vergangenen Herbst die Stichwahl, also der zweite Wahlgang bei Bürgermeister- Oberbürgermeister- und Landratswahlen abgeschafft wurde, haben wir Alarm geschlagen und uns für den Erhalt der Stichwahlen oder für eine demokratische Alternative eingesetzt. Wir halten die Abschaffung für einen schweren Fehler, weil so Bürgermeister ins Amt kommen, die nicht die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hinter sich haben. Bei einer achtjährigen Amtszeit und angesichts der hohen Hürden, die für eine Abwahl übersprungen werden müssen, halten wir das für problematisch.
Wir schlagen die integrierte Stichwahl als Alternative zur Wiedereinführung der Stichwahl vor. Die integrierte Stichwahl gibt den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, ihre Präferenzen für einzelne Kandidaten auszudrücken, indem sie Ihre Favoriten durchnummerieren. Erhält kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen, werden die Stimmzettel der Kandidaten mit den wenigsten Stimmen entsprechend der Zweitpräferenz neu verteilt. Dies wird solange durchgeführt bis ein Kandidat fünfzig Prozent der Stimmen erreicht hat. Ein aufwändiger zweiter Wahlgang entfällt und es wird sichergestellt, dass 50 Prozent der Wähler hinter dem gewählten Bürgermeister stehen. Dieses Verfahren wird unter anderem in Australien angewendet.
Wir haben ein Papier erstellt, in dem wir Argumente und Hintegründe zum Thema "integrierte Stichwahl" zusammengefasst haben.
Positionspapier: Integrierte Stichwahl
Download (PDF, 139 KB, 6 Seiten)


