20.05.2011

Wohin man guckt Reformen, nur Niedersachsen schläft!

Von: Dirk Schumacher

In Hessen haben CDU und FDP am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Landtag eingebracht. Der Entwurf sieht Verbesserungen wie z.B. die Einführung eines nach Einwohnergröße gestaffelten Unterschriftenquorums, die Einführung eines Ratsreferendums bei Gemeindefusionen, Heilungsregeln bei der Formulierung der Abstimmungsfrage und die Einführung einer Beratung im Vorfeld des Bürgerbegehrens vor.

 

Angesichts der in anderen Ländern geplanten Reformen (Nordrhein-Westfalen, Saarland und Baden-Württemberg) können wir mit Blick auf Niedersachsen nur den Kopf schütteln. Tim Weber, unser Landesgeschäftsführer in Bremen/Niedersachsen, kommentiert den hessischen Gesetzentwurf daher so: „Rund um Niedersachsen herum werden die Bedingungen für Bürgerbegehren verbessert, auch in Hessen passiert etwas. Nur Niedersachsen schläft.“

 

Der hessische Gesetzentwurf enthält zwar auch Einschränkungen bei der Bauleitplanung. Die hessische Regelung ist immer noch wesentlich liberaler als die niedersächsische Regelung, welche die Bauleitplanung komplett ausschließt. Beim Zustimmungsquorum von 25 Prozent soll in Hessen aber alles beim Alten bleiben. In der Summe führt die Reform der hessischen Gemeindeordnung aber dazu, dass der Abstand zu Niedersachsen weiter vergrößert wird. Im 2010 veröffentlichten Volksentscheids-Ranking liegt Niedersachsen auf der Kommunalebene auf dem drittletzten Platz, Hessen auf Platz 8-9. Würde das Unterschriftenquorum in Niedersachsen analog zum aktuellen Vorschlag aus Hessen gesenkt, müssten in Hannover für ein Bürgerbegehren nicht mehr 39.000 Unterschriften sondern nur noch 11.700 Unterschriften gesammelt werden. In Hannover hat es noch nie ein Bürgerbegehren gegeben. Angesichts dieser Zahlen kann jeder erkennen, warum das so ist.

 

Wir fordern vom niedersächsischen Landtag seit Jahren eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid:

  • Senkung des Unterschriftenquorums
  • Erweiterung der zulässigen Themen
  • Streichung des Kostendeckungsvorschlages
  • Streichung des Zustimmungsquorums beim Bürgerentscheid
  • Fairnessregeln
  • Einführung eines Abstimmungsheftes
  • Einführung von Ratsbürgerentscheiden
  • Die lange geforderte Verbesserung der Abstimmungsbedingungen beim Bürgerentscheid tritt im November 2011 in Kraft. Ab dann gelten bei Bürgerentscheiden die gleichen Bedingungen wie bei Wahlen. Zu weiteren Reformen konnte sich die Koalition allerdings nicht durchringen.

     

    Weitere Infos

    Reformvorschläge von Mehr Demokratie

    Gesetzentwurf aus Hessen