02.02.2012

Niedersachsen: Bürgerbegehren in NRW reformiert - Niedersachsen fällt zurück. Ein Vergleich.

Von: Dirk Schumacher

Als in Niedersachsen im November 1996 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eingeführt wurden, gab es diese Möglichkeit, sich direktdemokratisch in die Kommunalpolitik einzumischen, in Nordrhein Westfalen bereits zwei Jahre. Zu Beginn ähnelten sich die Regelungen sehr. Aber bereits im Jahr 2000 begannen die Gemeindeordnungen, sich auseinander zu entwickeln. Nordrhein-Westfalen ging voran und reformierte – langsam aber immerhin – Schritt für Schritt die Bestimmungen für direkte Demokratie in Städten und Gemeinden. Immer tatkräftig dabei: unsere Kollegen von Mehr Demokratie NRW.

In beiden Ländern gab es viermal Veränderungen. Während die Reformen in NRW immer Verbesserungen waren, können wir das in Niedersachsen nicht feststellen. Die Einführung des „mißbilligenden Bürgerbegehrens“ war ein Flop, das einheitliche Unterschriftenquorum eine Verschlechterung. Die Einführung der freiwilligen Vorprüfung zeugt immerhin von gutem Willen. Unter den herrschenden Bedingungen ist das aber für Bürgerinitiativen keine Hilfe. Einzig die verbindliche Festlegung fairer Abstimmungsbedingungen ist eine deutliche Verbesserung – in NRW gab es das aber schon seit 2004.


Der größte Reformschritt kam Ende 2011: Das bereits im Jahr 2000 abgesenkte Zustimmungsquorum (bisher 20 Prozent) wurde weiter abgesenkt und in ein nach bayerischem Vorbild gestaffeltes Quorum (Drei Stufen, 20 Prozent in kleinen Kommunen, 15 Prozent in mittleren Kommunen und 10 Prozent in großen Kommunen) umgewandelt. Außerdem gibt es nun, wenn es zwei Abstimmungen zum gleichen Thema gibt, eine Stichfrage.

Beim Bürgerbegehren wurde der Kostendeckungsvorschlag in bisheriger Form abgeschafft. Dieser sorgte in NRW wie auch in Niedersachsen vielfach für Streit, weil es in der Praxis selten Einigkeit über die tatsächlichen Folgekosten von Bürgerbegehren gab. Bisher war dieser Vorschlag in unserem Nachbarland genauso wie in Niedersachsen häufigster Grund für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren. In Zukunft erstellt die Kommunalverwaltung eine Kostenschätzung, die auch auf der Unterschriftenliste abgedruckt werden muss. Ein ähnliches Modell gibt es in Berlin auf Bezirksebene. Dies wird in Zukunft dazu führen, dass mehr über die Inhalte eines Bürgerbegehrens und weniger über die Formalien gestritten wird.

Sehr wichtig ist auch die Ausweitung der zulässigen Themen. Zwar wäre eine noch weitergehende Reform in Nordrhein-Westfalen wünschenswert gewesen (Bayern, Sachsen, Hessen verzichten darauf, die Planungsverfahren vom Bürgerbegehren auszuschließen), in Zukunft können Bürgerinnen und Bürger aber Bürgerbegehren zum Bau von Einkaufszentren oder zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete einleiten. Diese sind zulässig, wenn es um die Frage geht, ob hierzu ein Bauleitplanverfahren hierzu eingeleitet werden soll. In Niedersachsen ist nach wie vor Schluss, sobald der Rat den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, also zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Die Zahl der Verfahren wird in NRW dadurch steigen und die Unzulässigkeitsquote wird sinken.

Fazit: wir Niedersachsen werden nun sehnsüchtig nach Nordrhein-Westfalen blicken und hoffen, dass in Niedersachsen auch bald etwas passiert. In den kommenden Monaten bis zur Landtagswahl werden wir die Politik immer wieder daran erinnern, dass eine Reform überfällig ist.

 

Weitere Infos

Neue Spielregeln für Bürgerbegehren in NRW

Alexander Slonka von Mehr Demokratie NRW erklärt die Reform

15 Jahre Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Niedersachsen (Bericht als PDF)

Übersicht Reformen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen

Jahr Niedersachsen NRW Verbesserung?
2000   Senkung von Unterschriften- und Zustimmungsquorum Ja
2001 Missbilligendes Bürgerbegehren eingeführt   Nein
2004   Durchführungsverordnung (Faire Abstimmungsbedingungen) Ja
2005 Einheitliches Unterschriftenquorum   Nein
2007   Aufschiebende Wirkung, Ratsbürgerentscheid Ja
2009 Freiwillige Vorprüfung   Ja
2010 Abschaffung mißbilligendes Bürgerbegehren, Faire Abstimmungsbedingungen   Ja
2011   Kostendeckungsvorschlag entschärft, Senkung des Zustimmungsquorums, Stichfrage beim Bürgerentscheid,mehr Themen zulässig Ja