30.01.2012

Niedersachsen: Bürgerbegehrens-Bilanz 2011.

Von: Dirk Schumacher

Immer wenn es 2011 um Politik ging, waren die Rufe nach mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung zu vernehmen. „Wutbürger“ und „Stuttgart 21“ waren in aller Munde. Abseits der Beispiele, die bundesweite Schlagzeilen machten, kam es 2011 in vielen Fällen dazu, dass Bürgerinnen und Bürger sich in die Kommunalpolitik vor Ort einmischten. Bei einer Reihe lokaler Auseinandersetzungen um größere Bauprojekte wurden diese Konflikte mit dem Bahnhofsbau in Stuttgart in Zusammenhang gebracht („Lindau 21“). Manches Mal kam es auch nach Konflikten zu Schlichtungsversuchen à la Stuttgart (so in Clausthal-Zellerfeld).

 

Vor diesem Hintergrund bietet die niedersächsische Bürgerbegehrens-Bilanz für 2011 interessante Zahlen: 2011 gab es 23 Bürgerbegehren, fast doppelt so viele wie 2010 (12 Verfahren), aber auch mehr als in den Jahren zuvor (2009: 17, 2008: 14, 2007: 19, 2006: 13, 2005: 15). Ob es nun an der Kommunalwahl im September lag oder der „beteiligungsfreundlichen Stimmung“, sei dahingestellt. Ca. 38.000 Unterschriften wurden 2011 in Niedersachsen bei 23 Bürgerbegehren gesammelt. Während dies für niedersächsische Verhältnisse rekordverdächtig erscheint, ist Niedersachsen im bundesweiten Vergleich weit abgeschlagen.

 

Zu den thematischen Schwerpunkten zählte im Jahr 2011 die öffentlichen Sozial- und Bildungseinrichtungen (z.B. Bäder, Sporthallen und -plätze, Rathäuser und Kliniken) Zehn von 23 Bürgerbegehren, also 43,5 Prozent kamen aus diesen Themenbereichen. Auf dem zweiten Rang folgten Verkehrsprojekte mit 6 Bürgerbegehren, entspricht 26,1 Prozent.

 

Unzulässigkeitsgründe

Bei den unzulässigen Bürgerbegehren spielte dreimal ein unzureichender Kostendeckungsvorschlag eine Rolle (in allen drei Fällen gab es aber auch weitere Gründe). In einem Fall wurden zu wenig Unterschriften gesammelt, in einem weiteren Fall war das Bürgerbegehren unzulässig, weil das Ziel des Begehrens durch vollendete Tatsachen nicht mehr erreichbar war (Clausthal-Zellerfeld). Gegen Jahresende wurde in Burgdorf noch ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, weil das Thema aus Sicht der Gemeinde zum übertragenen Wirkungskreis gehört. Mit dem Bürgerbegehren sollte die probeweise Errichtung einer Fußgängerzone erreicht werden. Nach wie vor spielt der Kostendeckungsvorschlag bei der Unzulässigkeit von Bürgerbegehren eine viel zu große Rolle: 2011 waren 50 Prozent der Bürgerbegehren deshalb unzulässig, insgesamt liegt die Quote bei 41,5 Prozent.

 

Bei den sechs nicht eingereichten Bürgerbegehren sind die Gründe für das Nicht-Einreichen ganz unterschiedlich: In Wolfenbüttel wurde Anfang des Jahres ein Begehren gestartet, dann gab es Hinweise, dass die Begehren unzulässig sein könnten. Daraufhin wurden das Begehren gestoppt, und ein neues gestartet. Aber auch dieses zweite Begehren wurde nicht eingereicht: es wurden zu wenige Unterschriften gesammelt. Ein Bürgerbegehren in Hatten wurde nicht eingereicht, weil der Kauf eines Hauses durch die Gemeinde, der durch das Begehren verhindert werden sollte, kurz nach Start des Begehrens bereits vollzogen war. Ähnliches passierte einer Initiative in Brackel im Kreis Lüneburg. Im Heidekreis wurden 12.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren nicht eingereicht, weil es kurz vor Abgabefrist zu einem Kompromiss kam.

 

Nur zwei Bürgerentscheide

Die Zahl der Bürgerentscheide war hingegen unterdurchschnittlich. Nur zwei Bürgerentscheide haben 2011 stattgefunden, einer findet 2012 statt (am 12. Februar wird in Garrel über das Projekt „Kulturhaus“ abgestimmt, für das 2011 Unterschriften gesammelt wurden). Bei den beiden Bürgerentscheiden liegt die durchschnittliche Beteiligung bei 34,3 Prozent, insgesamt liegt sie in Niedersachsen bei 40,1 Prozent. Durchschnittlich finden 5 Bürgerentscheide pro Jahr statt. Die 2011 geringere Zahl dürfte an der niedrigen Verfahrenszahl in 2010 gelegen haben (wenn es zum Bürgerentscheid kommt, findet der oft im Folgejahr statt).

 

Der <link be-salzhemmendorf.html>Bürgerentscheid in Salzhemmendorf war der Tiefpunkt des Jahres: die Abstimmung wurde unter so miserablen Bedingungen durchgeführt. Es gab weder Briefabstimmung noch Benachrichtigung. Die Teilnahme war nur wochentags zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros möglich. Folgerichtig scheiterte das Bürgerbegehren im Bürgerentscheid an der hohen Hürde Zustimmungsquorum. Der zweite Bürgerentscheid des Jahres fand in Jesteburg statt. Bedingungen wie in Salzhemmendorf waren hier nicht möglich, weil durch eine Gesetzesänderung nun Standards wie bei Wahlen vorgeschrieben sind. In diesem Fall wurden die Planungen der Gemeinde im Bürgerentscheid bestätigt. Der Bau eines Supermarktes fand bei Bürgerinnen und Bürgern eine Mehrheit.

 

Positiv: in drei Fällen konnten die Bürgerinnen und Bürger auch ohne Bürgerentscheid ihre Ziele erreichen: in <link>Bad Laer wurde der Abriß des Rathauses gestoppt, in Bohmte konnte eine Umgehungsstraße gestoppt werden und in Hann. Münden wurde erreicht, dass eine Grundschule erhalten bleibt. Im Heidekreis führten 12.000 Unterschriften zu einem Kompromiss in der Frage der zukünftigen Struktur der Heidekreis-Klinik. Der Bürgerentscheid konnte in allen drei Fällen entfallen, weil die Gemeinderäte die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert haben.

 

Reform überfällig

Eine Reform steht nach wie vor aus, obwohl besonders 2011 klar geworden ist, dass Bürgerinnen und Bürger das Instrument Bürgerbegehren intensiver denn je nutzen.Während andere Bundesländer eifrig ihre Gesetze überarbeiten, um direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung zu verbessern, herrscht in Niedersachsen Stillstand. In NRW wurde im Dezember Bürgerbegehren und Bürgerentscheid verbessert: Am Kostendeckungsvorschlag oder dem Zustimmungsquorum muss dort keine Initiative mehr scheitern. Schon viel länger gibt es dort ein niedrigeres, gestaffeltes Unterschriftenquorum.

Bürgerbegehren 2011: Verfahrensstand

Status 2011 % Gesamt %
Offen 6 26,1 6 2,6
Bürgerentscheid findet statt 2 8,7 73 31,1
Unzulässig 6 26,1 106 45,1
Nicht eingereicht 6 26,1 19 8,1
Positiv erledigt 3 13,0 28 11,9
Zurückgezogen - - 2 0,9
Unbekannt - - 1 0,4
Summe 23 100 235 100