19.01.2012

Niedersachsen: Gesetzentwurf zur integrierten Stichwahl vorgelegt

Von: Dirk Schumacher

Die Initiatoren der Internetseite Wahlreform.de, Björn Benken und Gerhard Kottschlag, die 2010 unsere Kampagne zum Erhalt der Stichwahl in Niedersachsen unterstützt haben, haben nun einen Gesetzentwurf zur Einführung der integrierten Stichwahl vorgelegt.

 

Die integrierte Stichwahl gibt den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, ihre Präferenzen für einzelne Kandidaten auszudrücken, indem sie Ihre Favoriten durchnummerieren. Erhält kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen, werden die Stimmzettel der Kandidaten mit den wenigsten Stimmen entsprechend der Zweitpräferenz neu verteilt. Dies wird solange durchgeführt bis ein Kandidat fünfzig Prozent der Stimmen erreicht hat. Ein aufwändiger zweiter Wahlgang entfällt und es wird sichergestellt, dass 50 Prozent der Wähler hinter dem gewählten Bürgermeister stehen. Dieses Verfahren wird unter anderem in Australien angewendet.

 

Der Gesetzentwurf ist im Arbeitskreis Wahlrecht von Mehr Demokratie e.V. diskutiert worden und Anregungen des Arbeitskreises wurden in den Gesetzentwurf eingearbeitet.

 

Mehr Demokratie hat im vergangenen Jahr ein Positionspapier zum Thema integrierte Stichwahl verfasst.

 

Weitere Informationen

Gesetzentwurf (externer Link zu www.stichwahlen.de), PDF, 138 KB, 9 Seiten

www.stichwahlen.de

Positionspapier integrierte Stichwahl Mehr Demokratie